Ärzteschaft

Ruf nach Vergütung für das Präventionsgespräch

  • Montag, 3. Juni 2019
/dpa
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Münster – Der 122. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, im Rahmen der Überarbeitung des Präventionsgesetzes eine Vergütung des ärztlichen Präventi­ons­gesprächs vorzusehen. Zudem müsse der für ein solches Gespräch festgelegte Zeitrahmen von 27 Minuten erweitert werden. Denn in dieser Zeit sei es den Ärzten nicht möglich, primärpräventive Leistungen wie eine präventionsorientierte Beratung oder das Ausstellen einer Präventionsempfehlung in angemessener Weise zu erbrin­gen.

Zudem kritisierten die Abgeordneten des Ärztetags, dass der Gemeinsame Bundes­ausschuss die Intervalle für Gesundheitsuntersuchungen zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr von zwei auf drei Jahre ausgedehnt hat. Diese Streckung widerspreche der intendierten Stärkung der Prävention. Die Abgeordneten forderten eine Rückkehr zum Zwei-Jahres-Intervall.

Zudem forderte der Ärztetag den Gesetzgeber dazu auf, ein Rauchverbot in Verkehrs­mitteln, insbesondere in Autos, festzulegen, in denen gleichzeitig Kinder und Jugend­liche mitfahren. Die gesundheitliche Belastung von Minderjährigen sei bei der Mitfahrt in einem Auto, in dem geraucht wird, besonders hoch. Hier bedürften die Minderjähri­gen eines besonderen Schutzes.

Darüber hinaus forderten die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, das Nutri-Score-System zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auch in Deutschland einzu­füh­ren, bei dem anhand von fünf Kennzeichnungen der Nährwert der Lebensmittel darge­stellt wird. Das Nutri-Score-System sei eine einfache Kennzeichnung, die es den Ver­brauchern ermögliche, schnell zu erkennen, wie die gesundheitliche Qualität des ein­zelnen Lebensmittels zu beurteilen ist.

fos

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