Ärzteschaft

S2k-Leitlinie zu funktionellen Bewegungsstörungen aktualisiert

  • Mittwoch, 4. März 2026
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat ihre Leitlinie zu funktionellen Bewegungsstörungen aktualisiert.

Sie beschreibt diese als eigenständige neurologische Erkrankungen, die nicht durch den Ausschluss anderer Diagnosen definiert werden sollten. Funktionelle Bewegungsstörungen stellen vielmehr häufige Störungen der willkürlichen Motorik dar, die sich anhand positiver klinischer Zeichen diagnostizieren ließen.

„Aufgrund der Häufigkeit der Erkrankung soll beim Vorliegen einer Bewegungsstörung frühzeitig differentialdiagnostisch eine funktionelle Genese in Erwägung gezogen werden“, schreibt die Leitliniengruppe um Anne Weissbach.

Die Diagnostik basiert demnach auf positiven klinischen Zeichen, nicht auf Ausschlussdiagnostik. Dazu gehören unter anderem inkonsistente Bewegungsmuster und gegebenenfalls eine Modulation der Störung durch Ablenkung.

Die Leitlinie verlangt zudem eine psychiatrisch-psychosomatische Abklärung, die zunächst orientierend erfolgen kann. Zentral ist die Diagnosevermittlung: Sie soll ausführlich, empathisch und konstruktiv sein, um Verständnis und Akzeptanz zu fördern.

Die Behandlung bei funktionellen Bewegungsstörungen sollte laut Leitlinie unter Berücksichtigung der jeweiligen Funktionsbeeinträchtigungen, Komorbiditäten sowie Bedürfnissen und Präferenzen der Patienten sowie der Verfügbarkeit, individuell geplant und im Verlauf flexibel angepasst werden.

Sie sollte interdisziplinär erfolgen und körperbezogene und psychotherapeutische Verfahren einbeziehen. Hilfsmittel sollten zeitlich begrenzt und mit Reduktionsplan eingesetzt werden. Eine spezifische Pharmakotherapie empfiehlt die Leitliniengruppe mangels Evidenz nicht. 

An der Leitlinie haben sich neben der DGN zehn weitere Fachgesellschaften und Verbände beteiligt.

hil

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