S2k-Leitlinie zur RSV-Prophylaxe von Risikokindern aktualisiert

Berlin – In dieser Woche wurde die aktualisierte S2k-Leitlinie „Prophylaxe von schweren Erkrankungen durch Respiratory Syncytial Virus (RSV) bei Risikokindern“ veröffentlicht. Sie beschäftigt sich sowohl mit nicht-medikamentösen als auch mit medikamentösen Maßnahmen, um Risikokinder zu schützen.
Zu den Kindern, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion haben, zählen zum Beispiel Frühgeborene, aber auch Neugeborene, Säuglinge sowie Kinder mit chronischen Lungenerkrankungen, schweren Herzerkrankungen oder einer schweren Immundefizienz. Bislang gibt es weder eine aktive Impfung noch eine genügend wirksame und verträgliche Therapie für die kleinen Betroffenen.
Diverse nicht-medikamentöse Maßnahmen zum Schutz der Risikokinder vor schweren Verläufen einer RSV-Infektion werden in der Leitlinie empfohlen. So sollten beispielsweise vor allem Kinder mit einem sehr hohen Risiko nur begrenzten und notwendigen Kontakt zu anderen Personen während der RSV-Saison haben.
Darüber hinaus sollten Menschen mit Infektionen der Atemwege die jungen Betroffenen nicht betreuen oder besuchen, so ein weiteres Beispiel. Lässt sich der Kontakt nicht vermeiden, weil enge Bezugspersonen betroffen sind, bieten sich weitere Maßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder eine korrekte Händehygiene an.
Für die medikamentöse Prophylaxe beziehungsweise passive Immunisierung steht der monoklonale Antikörper Palivizumab zur Verfügung. Zugelassen bereits im Oktober 2022 ist seit Anfang September dieses Jahres ein weiterer monoklonaler Antikörper – Nirsevimab – zur passiven Impfung verfügbar. Dieser kann gemäß der Zulassung bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison zur Prävention von RSV-Infektionen eingesetzt werden.
Doch fehle es aktuell an Empfehlungen von Gremien wie der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu einem breiten Einsatz von Nirsevimab bei allen Säuglingen, wie die Autorinnen und Autoren der der Leitlinie schreiben.
Sie empfehlen weiterhin, dass Kinder, die zu Beginn der RSV-Saison mindestens zwei Jahre alt sind, keine RSV-Prophylaxe mit einem monoklonalen Antikörper erhalten sollen. Weitere allgemeine Empfehlungen betreffen etwa die erste Dosis von Palivizumab sowie die Verabreichung von Nirsevimab, die zu Beginn der RSV-Saison erfolgen sollten.
Die Empfehlungen für den Einsatz von Palivizumab bei Risikokindern richten sich nach der zugrundeliegenden Kondition beziehungsweise Grunderkrankung, die detailliert dargestellt werden. So sollen etwa Frühgeborene, die unter zwei Jahren alt sind und aufgrund einer mittelschweren oder schweren bronchopulmonalen Dysplasie/chronischen Lungenerkrankung in den letzen sechs Monaten vor Beginn der RSV-Saison mit Sauerstoff beatmet oder behandelt wurden, zu Beginn der RSV-Saison eine Prophylaxe mit Palivizumab erhalten.
Für Nirsevimab liegen bisher nur begrenzt Daten zur Wirksamkeit und Verträglichkeit bei Risikokindern vor. Gemäß der Zulassung kann der Einsatz von Nirsevimab in manchen Fällen erwogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen aktuell nicht dazu verpflichtet sind, die Kosten zu erstatten.
Eine weitere Möglichkeit Neugeborene zu schützen, ist die aktive Impfung von Schwangeren. Dafür ist seit August 2023 ein Impfstoff (Abrysvo) zugelassen. Dieser soll die Säuglinge bis zu ihrem sechsten Lebensmonat vor RSV-Infektionen schützen. Eine STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung beziehungsweise -Prophylaxe ist jedoch nicht vor 2024 zu erwarten, so die Auskunft der STIKO-Geschäftsstelle am Robert-Koch-Institut (RKI) auf Anfrage des Deutschen Ärzteblatts.
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