Politik

Sächsische Impfkommission empfiehlt RSV-Impfung nur für Schwangere

  • Donnerstag, 9. November 2023
/adipurnatama, stock.adobe.com
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Dresden – Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt derzeit nur Schwangeren die Impfung gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV). Das gab das Gremium, dessen Bewertungen nur für Sachsen gelten, nach Auswertung der verfüg­baren Daten in einem Positionspapier bekannt.

Hintergrund ist die Zulassung von zwei Impfstoffen in der Europäischen Union (EU). Beide Vakzine können bei Personen ab 60 Jahren verwendet werden, eines ist zudem für die Imfpung von Schwangeren ab der 24. bis zur 36. Schwangerschaftswoche (SSW) zugelassen.

Der SIKO zufolge kann im Hinblick auf den epidemiologischen Effekt mit ausreichender Sicherheit derzeit nur die Impfung in der Schwangerschaft empfohlen werden. Das gelte vor allem für Schwangere, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32. bis 36. SSW befinden. Denn in dieser Zeit sei das Risiko für eine RSV-Infektion am höchsten. Durch die Impfung erfolge ein passiver Immuntransfer spezifischer Antikörper auf das Neugeborene.

Die Impfung von Personen in der Altersgruppe ab 60 Jahren wird im Freistaat Sachsen aus epidemiologischer Sicht derzeit von der SIKO noch nicht empfohlen. Die Wirksamkeit der verfügbaren Vakzine für die jeweili­ge Person sei jedoch belegt. Daher empfiehlt die SIKO eine partizipative Entscheidungsfindung („shared decision making“) mit den Betroffenen zu einer RSV-Impfung.

Zu den Menschen, die nach Meinung der SIKO das vermutlich höchste Risiko für einen schweren Verlauf der RSV-Infektion haben dürften und von der Impfung profitieren könnten, gehören zum Beispiel Personen mit einer chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung, chronischer Herzinsuffizienz oder Immundefizienz etwa nach Stammzelltransplantation oder aufgrund eines angeborenen / erworbenen Immundefekts.

RSV-Infektionen, die weltweit in saisonalen Zyklen auftreten, treten in allen Altersgruppen auf. Sie betreffen vor allem Kinder, wobei die meisten bis zu einem Alter von zwei Jahren sich mindestens einmal infiziert haben.

Die Bronchiolitis ist die häufigste Atemwegsinfektion in den ersten beiden Lebensjahren, RSV ist das am häufigsten verantwortliche ätiologische Agens. Die Immunität gegen RSV ist nicht von Dauer, so dass es zu erneuten Infektionen kommen kann, Schätzungen gehen von bis zu 75 Prozent Re-Infektionen aus.

Im Erwachsenenalter sind vor allem Menschen mit signifikanten Komorbiditäten (vor allem Immunsuppres­sion, aber auch chronische Lungen-, Herz- und Nierenerkrankungen) sowie Menschen im Senium betroffen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für die RSV-Impfung derzeit nicht. Es gibt noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und somit auch keine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die notwendig wäre, damit die Impfung zulasten der GKV verordnet werden könnte.

aks

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