Schwangerschaftsultraschall: DEGUM will mehr Expertise

Stuttgart – Jede Schwangere sollte mindestens eine der drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen von einem zertifizierten Experten durchführen lassen. Dafür sprach sich heute die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bei einer Pressekonferenz aus.
Der Untersucher sollte nach dem Zertifizierungssystem der DEGUM und den Kassenärztlichen Vereinigungen möglichst Stufe II haben, sagte Christoph Berg, Leiter für den Schwerpunkt Pränatale Medizin, Gynäkologische Sonografie und Fetalchirurgie an der Universitätsfrauenklinik Köln.
Nach Angaben der Fachgesellschaft haben 769 der 19.000 Gynäkologinnen und Gynäkologen in Deutschland eine DEGUM-II-Zertifizierung, 1090 haben die Stufe I und 60 die Stufe III.
Fetale Fehlbildungen fielen nach Angaben der DEGUM oftmals erst nach der zweiten oder dritten routinemäßigen Ultraschalluntersuchung auf. Dies sei zu spät, da es für viele fetale Erkrankungen gute vorgeburtliche Behandlungsmethoden gäbe und die Wahl eines entsprechend erfahrenen und ausgestatteten Perinatalzentrums die Prognose des Neugeborenen entscheidend verbessern könne, so Berg.
Ein zusätzlicher Grund für die späte Diagnostik sei, dass nur ein Teil der Schwangeren das Angebot des speziellen Ersttrimesterscreenings wahrnehme. „Diese Ultraschalluntersuchung hat sich heute international zur wichtigsten Screening Untersuchung in der Schwangerschaft entwickelt“, sagte Berg. In Deutschland ist die Untersuchung allerdings keine Kassenleistung.
Speziell ausgebildete Ultraschallexperten könnten dabei eine Vielzahl chromosomal und nicht chromosomal bedingter Anomalien diagnostizieren, wie Trisomien, syndromale Krankheitsbilder und Neuralrohrdefekte, sowie einen Großteil der Herzfehler.
„Wird diese frühe Ultraschallfeindiagnostik durch eine Blutentnahme und Blutdruckmessung bei der Mutter ergänzt, kann zusätzlich das Risiko für eine Mutterkuchenschwäche wie auch für eine Schwangerschaftsvergiftung abgeschätzt und eine entsprechende Prophylaxe initiiert werden“, erklärte das DEGUM-Vorstandsmitglied.
Die Anforderungen an die Ultraschalluntersuchungen in der Pränataldiagnostik hätten sich in den vergangenen Jahren potenziert, sagte Berg. „Daher sind nicht mehr alle Gynäkologen dieser Aufgabe gewachsen.“
Im Rahmen der drei Ultraschalluntersuchungen können neben der Anzahl der Feten und der Position der Plazenta, auch Auffälligkeiten des fetalen Wachstums und der Fruchtwassermenge festgestellt werden. Seit 2010 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen zudem in der 20. Schwangerschaftswoche eine systematische anatomische Untersuchung des Ungeborenen.
„Diese sogenannte 2b-Untersuchung dürfen alle Frauenärzte durchführen, die eine Onlineprüfung bei der kassenärztlichen Bundesvereinigung bestanden haben“, erklärte Berg. In den Augen des Ultraschallexperten keine ausreichende Expertise für diese anspruchsvolle Diagnostik.
Hinzu käme, dass der Untersuchende auch über ein ausgezeichnetes Ultraschallgerät verfügen sollte, um Fehlbildungen erkennen zu können. Das müsste, so Berg, zwingend eine weitere Voraussetzung für die 2b-Untersuchung sein.
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