S3-Leitlinie zu Posttraumatischen Belastungsstörungen aktualisiert und erweitert

Berlin – Die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) hat mit anderen Fachorganisationen die S3-Leitlinie „Posttraumatische Belastungsstörungen“ aktualisiert und um drei Kapitel zu speziellen Gruppen von Betroffenen ergänzt.
Dabei geht es um Erwachsene mit Störung der Intelligenzentwicklung (SIE), Personen mit Fluchthintergrund und ältere Menschen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Arbeit an der Leitlinie im Rahmen des Projekts „ADAPT“ unterstützt.
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) zählen zu den häufigen psychischen Erkrankungen. Die Symptome umfassen beispielsweise das Wiedererleben traumatischer Erfahrungen sowie Schlaf- und Konzentrationsschwierigkeiten. Die Anforderungen an eine optimale Behandlung können erheblich variieren.
„Bei jeder psychodiagnostischen Befund- und Anamneseerhebung im Erwachsenenalter soll erfasst werden, ob ein potenziell traumatisches Ereignis in der Lebensgeschichte erlebt wurde“, empfiehlt die Leitliniengruppe für die Diagnostik.
Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche: „Die Erhebung einer differenzierten kindlichen Traumaanamnese in Form eines Selbst- und eines Fremdberichts soll Teil der Befunderhebung bei allen psychodiagnostischen Abklärungen im Kindes- und Jugendalter sein“, heißt es in der Leitlinie.
Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung soll eine traumafokussierte Psychotherapie im Einzelsetting angeboten werden, bei der der Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit den traumatischen Ereignissen und den dazugehörigen Kognitionen, Emotionen und Erinnerungen liegt, empfiehlt die Gruppe für die Therapie.
Eine Pharmakotherapie sei eine Behandlung der zweiten Wahl, beispielsweise bei unzureichendem Ansprechen oder fehlender Verfügbarkeit einer traumafokussierten Psychotherapie. Adjuvante Verfahren in einem traumaspezifischen, multimodalen Behandlungsplan seien Sport- und Bewegungstherapie.
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