Ärzteschaft

S3-Leitlinie zu Prävention und Therapie gegen Aggression und Zwang aktualisiert

  • Freitag, 26. Juni 2026
/picture alliance, Hans Lucas, Patrick Batard
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat eine aktualisierte Version der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ vorgestellt.

Sie bietet aktualisierte Empfehlungen für den Umgang mit Aggression in der Psychiatrie und verfolgt das Ziel, Maßnahmen, die gegen den Patientenwillen durchgeführt werden, so weitgehend wie möglich zu vermeiden.

„Zwangsmaßnahmen greifen immer tief in Grundrechte ein und werden von allen Beteiligten als sehr belastend empfunden. Weil solche Maßnahmen in einem Machtgefälle stattfinden, braucht es hier besondere Sorgfalt und klare Regeln“, erläuterte die Koordinatorin der Leitlinie, Sophie Hirsch, Chefärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am ZfP Südwürttemberg.

Der Prävention von Aggression in der Psychiatrie kommt der Leitlinie zufolge ein hoher Stellenwert zu: Alle Mitarbeitenden sollten im Rahmen von Aggressionsmanagement-Trainings systematisch in Deeskalationstechniken und im professionellen Umgang mit herausforderndem Verhalten geschult werden.

Ausgehend von neuer wissenschaftlicher Evidenz enthält die Leitlinie zudem Empfehlungen für Maßnahmen, mit denen Einrichtungen die Häufigkeit und Intensität von Zwang reduzieren können.

Dazu zählen unter anderem offene Behandlungskonzepte in den Kliniken, strukturierte Nachbesprechungen nach kritischen Ereignissen, ethische Fallberatungen sowie stationsbezogene Ansätze, die eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen bündeln, von der Umgebungsgestaltung bis zur gewaltvermeidenden Kommunikation.

Um eventuelle Risiken für aggressives Verhalten besser einschätzen zu können, empfiehlt die Leitlinie den routinemäßigen Einsatz strukturierter Instrumente, etwa der Brøset Violence Checklist, insbesondere in der Akutpsychiatrie und in Notaufnahmen.

„Die Leitlinie zeigt, dass die Vermeidung von Zwang nicht durch Einzelmaßnahmen erreicht werden kann. Haltung, strukturelle Maßnahmen und konkrete Handlungsstrategien müssen ineinandergreifen“, betonte Hirsch

Die Leitlinie wurde von 33 Fachgesellschaften sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erarbeitet.

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