Psychische Erkrankungen und Gewalt: Fachleute gegen einseitige sicherheitspolitische Schritte

Berlin – In der Debatte über schwere Gewalttaten von Menschen mit psychischen Erkrankungen stellt sich die größte wissenschaftliche Fachgesellschaft in dem Bereich gegen einseitige sicherheitspolitische Verschärfungen. Stattdessen werde gute Gesundheitspolitik gebraucht: Diese bedeute in dem Kontext auch Sicherheit für die Bevölkerung, betont die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in einem neuen Empfehlungspapier an die Politik.
Es ist gestern in Berlin beim Hauptstadtsymposium der DGPPN vorgestellt worden. Die Fachgesellschaft betont darin, dass der wirksamste Schutz vor gewalttätigem Verhalten bei psychischen Erkrankungen „nicht in einer Ausweitung der sicherheitspolitischen Gefahrenabwehr“ bestehe – sondern in früher Diagnostik, leitliniengerechter Behandlung und sozialräumlich vernetzter Begleitung und Unterstützung der Betroffenen.
Die DGPPN stellt nun ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen vor, mit denen die Vorsorge und die Behandlungsangebote verbessert und die Teilhabe der Betroffenen mit schweren psychischen Erkrankungen gefördert werden könnten. Teilweise handelt es sich um Angebote, die es stellenweise in Deutschland oder im Ausland schon gibt. Vorgestellt wurden beim Symposium Beispiele aus Hamburg, Bayern und Zürich.
Kriseninterventionsdienste flächendeckend etablieren
Die Fachgesellschaft empfiehlt nun zum Beispiel die bedarfsadaptierte längerfristige aufsuchende Behandlung für Hochrisikogruppen und das Einbinden forensisch-psychiatrischer Expertise (beispielsweise mit bundesweiten Präventionsstellen). Die sozialpsychiatrischen Dienste müssten gestärkt und attraktiver gemacht werden, da sie eine Schlüsselfunktion haben könnten, sagte DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank.
Rund um die Uhr verfügbare Kriseninterventionsdienste gelte es flächendeckend zu etablieren. Auf regionaler Ebene würden verbindliche Verantwortungsgemeinschaften gefordert.
Beim Thema Unterbringung sollten drei Kriterien gelten: Vorliegen einer psychischen Erkrankung und krankheitsbedingte Aufhebung der Selbstbestimmungsfähigkeit und Bestehen einer erheblichen, gegenwärtigen Gefahr für die Person selbst oder Dritte. Zulässig sei die Unterbringung nur dann, wenn sie der Behandlung diene. Bei beseitigter Gefahr oder nicht gegebener Behandelbarkeit müsse sie beendet werden, heißt es.
Eine maximierte Gefahrenabwehr mithilfe von Freiheitsbeschränkungen und weitreichenden Informationsverpflichtungen der Kliniken stelle „den falschen und auch sicherheitspolitisch kontraproduktiven Weg dar“, hält die DGPPN fest. Dies leiste der Stigmatisierung Vorschub und reduziere dadurch das Hilfesuchverhalten und die Therapiebereitschaft.
Beim Thema Informationsweitergabe empfiehlt die Fachgesellschaft, dass eine Meldepflicht über die Beendigung/Aussetzung der Unterbringung wegen Fremdgefährdung nur gegenüber dem sozialpsychiatrischen Dienst, dem weiterbehandelnden Arzt, dem gesetzlichen Betreuer und dem Gericht normiert werden dürfte. Vor einer Aushöhlung der Schweigepflicht wurde gewarnt.
Die nun vorgestellten DGPPN-Empfehlungen bauen auf einem Positionspapier auf, das die Fachgesellschaft bereits im vergangenen Sommer vorgelegt hatte. Damals betonte sie, dass keine neuen Regelungen gebraucht würden, sondern vielmehr ein Ausbau der Versorgungsstrukturen und der Prävention. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Beteiligte aus Gesundheitsämtern und Behörden berichteten in einer Podiumsdiskussion, dass in manchen der genannten Bereiche derzeit eher gespart statt aufgebaut werde. Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) würden bundesweit bereits wieder abgewickelt, kritisierte die Leiterin des Gesundheitsamtes Dresden, Kristina Böhm. Aus Bremen berichtete Referatsleiter Jörg Utschakowski, dass der Krisendienst inzwischen nicht mehr rund um die Uhr verfügbar sei.
Erstes Ländergesetz novelliert
Der Bund habe ebenso wie die Bundesländer große Einflussmöglichkeit, um die Versorgungssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu verbessern, betont die DGPPN. Mit „großer Sorge“ nehme man einen Entschließungsantrag des Bundesrates von Ende Januar zur Kenntnis: Dieser lege einen „unverhältnismäßig großen Fokus auf sicherheitspolitische Maßnahmen“. Darin wird die Bundesregierung unter anderem zum Verbessern des Datenaustauschs aufgefordert.
Vergangenes Jahr hatte unter anderem CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann auch ein Register für psychisch erkrankte Straftäter gefordert, was von der Fachwelt abgelehnt wird. Diese Forderung sei zwar schnell relativiert worden, sagte Gouzoulis-Mayfrank. Allerdings gingen die aktuellen Entwicklungen in diese Richtung. Ein Landes-Unterbringungsgesetz sei bereits novelliert und verschärft, ein weiterer, vergleichbarer Gesetzentwurf liege vor und weitere seien in Vorbereitung.
Der hessische Landtag hatte Ende 2025 einer Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) zugestimmt, die die dortige psychiatrischen Kliniken nach Inkrafttreten zu umfassenden Meldepflichten an die Sicherheitsbehörden verpflichtet. Dies stieß auf Kritik in Fachkreisen, das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Im aktuellen Papier hält die DGPPN mit Blick auf Hessen fest, dass sie derzeit keine Notwendigkeit sehe, die landesspezifischen Regelungen in den PsychK(H)Gs ausschließlich bezogen auf verschärfte Sicherheitsbedingungen zu ändern. „Wir fänden es aber gut, wenn solche Gesetze harmonisiert würden, im Sinne der hier beschriebenen Grundsätze“, sagte Gouzoulis-Mayfrank.
Über einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen äußerte sich der dortige Gesundheitsminister, Andreas Philippi, auf dem Symposium mit einer Videobotschaft: Dem SPD-Politiker zufolge werden damit Hilfe für die Betroffenen und Schutz der Bevölkerung verbunden. Kern seien frühzeitige Unterstützung, tragfähige Strukturen und ein verlässliches Versorgungsmanagement.
„Gleichzeitig tragen wir besonders vor dem Hintergrund der dramatischen Taten der vergangenen Monate und Jahre Verantwortung für die öffentliche Sicherheit“, so Philippi. Mit dem Gesetzentwurf schaffe man eine rechtssichere Grundlage für den „notwendigen Informationsaustausch“. Er wolle betonen, dass sich diese Maßnahmen nur auf einen engen Kreis von Menschen mit erheblichem Gefährdungspotenzial bezögen, nicht auf die große Mehrheit.
Absolute Minderheit möglicherweise gefährlich
Fachleute betonen schon länger: Der überwiegende Großteil der Menschen mit psychischen Erkrankten ist nicht gewalttätig. Häufig bestehe vielmehr ein Risiko, dass sie Gewaltopfer würden. Verhindern lasse sich Gewalt am besten durch Behandlung.
Bei bestimmten psychischen Erkrankungen gebe es ein statistisch erhöhtes Risiko, Gewalt auszuüben und zu erfahren. Wie Ute Habel, Leitende Psychologin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Universitätsklinikum Aachen, ausführte, gilt das für Schizophrenien und andere Psychosen, Substanzkonsumstörungen und schwere Persönlichkeitsstörungen.
Zu den Prädikatoren aggressiven Verhaltens zählten männliches Geschlecht, junges Alter, früheres kriminelles Verhalten, Substanzmissbrauch, Gewalterfahrungen etwa in der frühen Kindheit, soziale Isolation sowie Armut und Wohnungslosigkeit, schilderte Habel. Auch genetische Faktoren spielten eine Rolle. Die Mechanismen hinter aggressivem Verhalten müssten letztlich aber noch genauer entschlüsselt werden, damit man therapeutisch noch besser vorgehen könne.
Bei Beratung und Hilfen müsse besonderes Augenmerk auf besonders vulnerable Gruppen für die Entwicklung und Aufrechterhaltung von schweren psychischen Erkrankungen liegen, sagte Gouzoulis-Mayfrank. Soziale Belastungsfaktoren kämen hinzu, „allein die Erkrankung macht es nicht“. Es gehe um Menschen in Armut, um soziale Marginalisierung, Wohnungslosigkeit und Fluchtbiografie. Die bisherigen Regelversorgungsangebote seien hier bisher häufig nicht ausreichend.
Man halte es für eine sehr große Herausforderung, die richtige Balance zu finden zwischen dem berechtigten Schutzbedürfnis der Gesellschaft einerseits und andererseits den Persönlichkeitsrechten der Patientinnen und Patienten und der möglichen Diskriminierung psychisch erkrankter Menschen, sagte Gouzoulis-Mayfrank. Wie stark das Spannungsfeld sei, zeige auch eine Kundgebung vor und während des Symposiums. Diese stand unter dem Titel „Zwangspsychatrie ist Folter – sofort stoppen!“
Die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, gegen die man lange angekämpft hat, habe durch die Debatte wieder zugenommen, sagten gestern mehrere Rednerinnen und Redner. Gegen Register oder die Weitergabe von medizinischen Daten an Behörden spricht aus Sicht der Fachleute, dass das Gewaltrisiko dadurch nicht gemindert werde.
Die Befürchtung ist vielmehr, dass dann die Bereitschaft Betroffener sinkt, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich behandeln zu lassen. Insofern könnten derartige Schritte sogar kontraproduktiv sein, also das Gefahrenrisiko erhöhen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: