Ärzteschaft

S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon aktualisiert

  • Freitag, 21. August 2026
/Parilov, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat eine aktualisierte Version der S3-Leitlinie „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ vorgestellt. 

„Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch hängt in besonderem Maße von der persönlichen Lebenssituation sowie den Werten und Vorstellungen der betroffenen Frau ab. Frauen sollen deshalb frühzeitig verlässliche, evidenzbasierte Informationen und Unterstützung erhalten, die ihnen eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen“, sagte Stephanie Wallwiener vom Universitätsklinikum Halle (Saale).

Sie hat die Leitlinienarbeit zusammen mit Anton Scharl aus Langenau koordiniert. Wichtig sei dabei, dass Ärztinnen und Ärzte Frauen den möglichen Nutzen, die möglichen Risiken und Folgen jeder Methode des Schwangerschaftsabbruchs evidenzbasiert und in Bezug auf die persönliche Lebenssituation der Frau verständlich darstellten, so die Koordinatoren.

Besonders wichtig sei die Aufklärung im Zusammenhang mit pränatalmedizinischen Screeninguntersuchungen. „Schwangere sollen bereits vor sonografischen oder genetischen Screeninguntersuchungen über die Möglichkeit falsch-positiver und falsch-negativer Ergebnisse informiert werden“, hieß es aus der Fachgesellschaft. 

Die Leitlinie beschäftigt sich unter anderem mit Frauen mit speziellen Erkrankungen oder Risiken, der Antibiotikaprophylaxe sowie einem ausführlichen Applikationsschema für Mifepriston und Misoprostol zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.

Bezüglich des Nebenwirkungsmanagements blicken die Expertinnen und Experten in der Leitlinie auf den Umgang mit Blutungen, Schmerzen und Prostaglandin-Effekten sowie auf Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Komplikationen. Hervorgehoben wird, dass die Beendigung der Schwangerschaft nach einem medikamentösen Abbruch kontrolliert werden soll.

Bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch sollte im Voraus rechtzeitig eine Abklärung erfolgen, um somatische und psychische Erkrankungen der Patientin zu erkennen, die mit einem erhöhten Komplikationsrisiko verbunden sein können. Die Ausführungen in der Leitlinie beschäftigen sich mit der Methodenauswahl und der Technik des operativen Eingriffs, der Analgesie/Anästhesie, der Notwendigkeit und dem Nutzen einer histopathologischen Untersuchung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Komplikationen. 

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) gab es im Jahr 2025 rund 106.000 gemeldete Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent verringert, lag damit jedoch weiterhin über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, in denen es zwischen rund 99.000 und 101.000 gemeldete Fälle gab.

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