Politik

Gespaltene Wahrnehmung der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen

  • Donnerstag, 16. April 2026
/puhhha, stock.adobe.com
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Berlin – Die Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland wird sehr unterschiedlich bewertet und häufig sehr emotional diskutiert. Auch bei der – allerdings sachlich geführten – gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zeigte sich ein gespaltenes Bild: Während ein Teil der Sachverständigen erhebliche strukturelle Defizite und einen klaren staatlichen Handlungsauftrag sah, warnten andere vor einseitigen Schlussfolgerungen und verwiesen auf die Bedeutung ambulanter Strukturen sowie die Rolle von Beratung.

Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Versorgungslage für ungewollt schwangere Frauen zu verbessern. Ende Februar war er bereits in erster Lesung im Parlament hitzig und aufgeladen diskutiert worden (das Deutsche Ärzteblatt berichtete).  

Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2024 bundesweit 106.455 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Rund 96 Prozent erfolgten im Rahmen der gesetzlichen Beratungsregelung. Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die medizinische Versorgung rund um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundlegend zu überprüfen und auszubauen. Im Zentrum ihrer Forderungen steht dabei das Ziel, das in der geltenden Rechtslage verankerte Recht auf einen selbst bestimmten Schwangerschaftsabbruch auch praktisch zugänglich zu machen. Denn nach Ansicht der Grünen bestehen erhebliche Defizite in der Versorgungsstruktur.

Zwar erlaube die aktuelle Gesetzgebung unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwangerschaftsabbruch, doch fehle es vielerorts an ausreichend qualifizierten medizinischen Einrichtungen und entsprechenden Angeboten.

So berichtete im Rahmen der ELSA-Studie (das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Verbundprojekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“) jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden. 4,5 Prozent gaben an, hierfür eine Entfernung von mehr als 100 Kilometern zurücklegen zu müssen. Die Bundesregierung solle daher nicht nur eigene Maßnahmen ergreifen, sondern auch die Bundesländer stärker in die Pflicht nehmen, so die Forderung der Grünen.

Auch in der Anhörung betonten einige Sachverständige, dass die Versorgungslage defizitär sei und sich in den vergangenen Jahren sogar verschlechtert habe. Als Ursachen wurden insbesondere demografische Entwicklungen genannt sowie ein Rückgang der Zahl an Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche überhaupt anbieten.

Die Ergebnisse der ELSA-Studie legten nahe, dass viele Frauen erhebliche Barrieren überwinden müssten, um eine Schwangerschaft abbrechen zu können, betonte Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, Mitautorin der ELSA-Studie. Dies könnten weite Wege und hohe Kosten sein, aber auch Informationsbarrieren – insbesondere für Frauen in schwierigen Lebenslagen sowie Frauen mit Migrationshintergrund. Diese unterschiedlichen Barrieren könnten gerade für sie konkrete Auswirkungen haben: Verzögerungen könnten zu späteren Eingriffen führen, die mit höheren medizinischen Risiken und stärkeren psychischen Belastungen verbunden seien.

Der verfassungsrechtliche Versorgungsauftrag werde insbesondere in bestimmten Regionen ohne zusätzliche Maßnahmen nicht ausreichend erfüllt, bewertete der Deutsche Juristinnenbund (DJB) die derzeitige Situation. Zudem kritisierte er, dass notwendige gesetzgeberische Reformen bislang ausgeblieben seien.

Auch die Gynäkologin Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum Berlin sieht deutliche Defizite. Sie betonte, dass viele Gynäkologinnen und Gynäkologen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche nicht anbieten würden. Dies sei auch in Berlin mit eigentlich hoher Versorgungsdichte so. „Die Strukturen sind für viele Betroffene einfach zu undurchsichtig“, kritisierte sie. Dies erschwere vielen Frauen eine mögliche Abtreibung.   

Keine strukturelle Unterversorgung bezüglich des Angebots von Schwangerschaftsabbrüchen sieht dagegen Stephanie Wallwiener vom Universitätsklinikum Halle. Es gebe „ein flächendeckendes Netz“ in Deutschland, sagte die Gynäkologin. Auch die ELSA-Daten müssten differenziert betrachtet werden: Ein Großteil der befragten Frauen habe die Erreichbarkeit von Einrichtungen als gut oder sehr gut bewertet. Acht von zehn Frauen seien zufrieden mit der Versorgung gewesen.

Ein weiterer Fokus der Diskussion im Gesundheitsausschuss lag auf der sich verändernden Krankenhauslandschaft: Klinikfusionen dürften nicht dazu führen, dass Angebote für Schwangerschaftsabbrüche reduziert werden, hatten die Grünen in ihrem Antrag gefordert. Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass ausreichend medizinisches Personal vorhanden sei, das bereit sei, entsprechende Eingriffe durchzuführen. Darüber hinaus seien Schwangerschaftsabbrüche verbindlich in die ärztliche Aus- und Weiterbildung zu integrieren, um langfristig die personellen Voraussetzungen zu verbessern.

Dies unterstrichen auch einige der geladenen Expertinnen und Experten. Auch sie sehen Risiken in erfolgten oder anstehenden Klinikfusionen.  Als Beispiele wurden Fälle aus Lippstadt und Flensburg genannt, in denen nach Übernahmen durch katholische Träger entsprechende Leistungen eingestellt wurden.

Der Arzt Joachim Volz, der in einem aufsehenerregenden Fall gegen eine Dienstanweisung des fusionierten „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ geklagt und einen Teilerfolg erzielt hatte, sprach im Ausschuss von einer „nicht verlässlich gewährleisteten Versorgungssicherheit“. Die derzeitige Rechtslage ermögliche es vielen Klinikträgern faktisch, sich der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu entziehen. Dies führe zu einer „nur zufälligen Sicherstellung der Versorgungslage“ und berühre grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.

Andere Sachverständige verwiesen auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993. Demnach ist der Staat verpflichtet, ein flächendeckendes Angebot an Einrichtungen sicherzustellen. Diese Vorgabe wurde im Schwangerschaftskonfliktgesetz konkretisiert, das die Länder zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots verpflichtet.

Der Deutscher Caritasverband widersprach der Darstellung einer generellen Unterversorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Er warnte davor, konfessionelle Träger pauschal als Problem darzustellen. Besonders kritisch äußerte sich die Caritas dabei zu möglichen Einschränkungen des sogenannten Verweigerungsrechts. Diese gelte nicht nur für einzelne medizinische Fachkräfte, sondern auch für Krankenhausträger. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht eingreifen.

Ein Großteil der Schwangerschaftsabbrüche erfolge zudem ambulant, überwiegend in Arztpraxen oder OP-Zentren, betonte Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEVK). Es greife daher zu kurz, die Versorgungslage primär über Krankenhäuser zu definieren. Stattdessen müsse bei der ambulanten Planung angesetzt werden. „Die Vielfalt der Träger sollte erhalten bleiben“, betonte er.   

Die Organisation 1.000plus-Profemina stellte die These eines strukturellen Versorgungsdefizits gestern grundsätzlich infrage. Nach ihren Erfahrungen wünschten sich die meisten Frauen im Schwangerschaftskonflikt keine Abtreibung, sondern Unterstützung zur Bewältigung ihrer Situation, sagte Kristijan Aufiero. Statt eines Ausbaus der Infrastruktur für Abtreibungen plädierte er für mehr Beratung, Information und konkrete Hilfsangebote. Dies sei der wirksamere Ansatz, um Schwangerschaftskonflikte zu lösen.

ER

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