Sachsen-Anhalt will psychiatrische Versorgung verbessern

Magdeburg – Das Land Sachsen-Anhalt will die psychiatrische Versorgung verbessern. In das entsprechende Psychisch-Kranken-Gesetz des Landes sind dafür laut dem Sozialministerium in Magdeburg Ergebnisse einer umfassenden Studie zur Versorgung psychisch Kranker eingeflossen.
Danach ist in Sachsen-Anhalt mehr als ein Drittel der Bevölkerung von psychischen Erkrankungen betroffen. Das Hilfenetz, das sie in Anspruch nehmen können, ist regional sehr unterschiedlich eng geknüpft. Es gibt wenig regionale Koordination und Steuerung.
Die Studienautoren fordern eine kommunale Psychiatrieplanung insbesondere in den Landkreisen, um Angebote besser aufeinander abzustimmen. Dazu seien neben den Kommunen unter anderem die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesärztekammer, Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft nötig.
Laut der der von der „Kölner Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich“ erstellten Studie gibt es in Sachsen-Anhalt deutlich zu wenige niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie. In fünf Landkreisen gebe es gar keine Niederlassung.
Für die Zukunft gehen die Autoren der Studie allein durch den demografischen Wandel davon aus, dass sich die niedergelassene Versorgung durch Praxen weiter deutlich ausdünnen wird. Das gelte auch für die fachpsychiatrische und fachpsychotherapeutische Versorgung.
Das Landeskabinett hat sich laut Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) Anfang September mit dem neuen Psychisch-Kranken-Gesetz befasst. Nach einem Anhörungsverfahren wurden jetzt entsprechende Rückmeldungen ausgewertet. Die zweite Kabinettbefassung wird laut dem Ministerium voraussichtlich im November erfolgen.
„Es ist mein Ziel, Vernetzung, Zusammenarbeit und gemeindepsychiatrische Strukturen zu fördern“, sagte Grimm-Benne. Einen Schwerpunkt will sie auf die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsener legen. „Das heißt zum Beispiel, die Schnittstellen zwischen Erziehungs- und Jugendhilfe, Schule und therapeutischem System zu verbessern“, so die Ministerin.
„Jedem psychiatrisch hilfebedürftigen Bürger in einer Kommune muss die für ihn individuell passende Hilfe zugänglich gemacht werden“, sagte Matthias Rosemann, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindepsychiatrischen Verbünde. Wenn mehrere Einrichtungen an der Versorgung beteiligt seien, sollte die Behandlung gemeinsam geplant und gegenseitig abgestimmt erfolgen, so seine Forderung.
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