Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen künftig mit längerer Laufzeit

Berlin – Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach Paragraf 64b Sozialgesetzbuch (SGB) V dienen einer Weiterentwicklung der Versorgung auch im Sinne von sektorenübergreifenden Behandlungsansätzen. Sie sind bisher in der Regel auf längstens acht Jahre befristet. Ein Änderungsantrag im GKV-Kassenwettbewerbsgesetz sieht nun vor, die Befristung der Modellvorhaben auf 15 Jahre zu verlängern.
Die Krankenkassen müssten eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben veranlassen, um nachzuweisen, dass die Ziele erreicht wurden, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Unter Vorlage dieses Evaluationsberichts nach Paragraf 65 SGB V könnten die Krankenkassen und die Vertragsparteien auch jetzt schon bei den Aufsichtsbehörden eine Verlängerung beantragen.
Die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Evaluation, mit der die Krankenkassen gemeinsam bundesweit die bisherigen Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach Paragraf 64b evaluieren, sei 2014 mit einer Laufzeit von elf Jahren ausgeschrieben worden.
„Der Abschluss der Evaluation ist frühestens im Jahr 2025 zu erwarten“, heißt es in dem Änderungsantrag. Mit der Änderung im GKV-Kassenwettbewerbsgesetz werde die Befristung der Modellvorhaben verlängert, um nach Vorliegen des Berichts über die Auswertung der Evaluationsergebnisse über eine mögliche Überführung in die Regelversorgung sachgerecht entscheiden zu können.
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