Politik

Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen künftig mit längerer Laufzeit

  • Freitag, 15. November 2019
/Paolese, stockadobecom
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Berlin – Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach Paragraf 64b Sozialgesetzbuch (SGB) V dienen einer Weiterentwicklung der Versorgung auch im Sinne von sektorenübergreifenden Behandlungsansätzen. Sie sind bisher in der Regel auf längs­tens acht Jahre befristet. Ein Änderungsantrag im GKV-Kassenwettbewerbsgesetz sieht nun vor, die Befristung der Modellvorhaben auf 15 Jahre zu verlängern.

Die Krankenkassen müssten eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modell­vorhaben veranlassen, um nachzuweisen, dass die Ziele erreicht wurden, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Unter Vorlage dieses Evaluationsberichts nach Paragraf 65 SGB V könnten die Kranken­kassen und die Vertragsparteien auch jetzt schon bei den Aufsichtsbehörden eine Verlän­ge­rung beantragen.

Die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Evaluation, mit der die Krankenkassen gemeinsam bundesweit die bisherigen Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach Paragraf 64b evaluieren, sei 2014 mit einer Laufzeit von elf Jahren aus­ge­schrieben worden.

„Der Abschluss der Evaluation ist frühestens im Jahr 2025 zu erwarten“, heißt es in dem Änderungsantrag. Mit der Änderung im GKV-Kassenwettbewerbsgesetz werde die Befris­tung der Modellvorhaben verlängert, um nach Vorliegen des Berichts über die Auswer­tung der Evaluationsergebnisse über eine mögliche Überführung in die Regelversorgung sachgerecht entscheiden zu können.

PB

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