Ärzteschaft

Sachsen: Ausländische Ärzte legen erstmals Fachsprachenprüfung ab

  • Montag, 25. Juli 2016

Dresden – Zwei syrische Ärzte haben in Sachsen ihre Fachsprachenprüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer abgelegt. Das hat die Kammer heute mitgeteilt. Hinter­grund ist ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach ausländische Ärzte, die einen Antrag auf Berufserlaubnis oder Approbation stellen, rückwirkend zum 1. Mai 2016 nachweisen müssen, dass ihre Deutschkenntnisse für eine umfassende medizi­ni­sche Tätigkeit ausreichend sind. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, ordnet die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde eine Fach­sprachen­prü­fung an, die durch die Sächsische Landesärztekammer durchgeführt wird.

In den kommenden Tagen werden nach Auskunft der Ärztekammer rund 20 weitere aus­ländische Ärzte die Fachsprachenprüfung ablegen. Es sei schwer abzuschätzen, mit wie vielen Ärzten zu rechnen ist, die die Prüfung ablegen müssten, sagte ein Sprecher auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. Erstens sei nicht vorauszusehen, wie viel Me­di­zi­ner bei der Landesdirektion eine Approbation beantragten. Zweitens sei unklar, wie hoch der Anteil derer sei, die von dort zur Fachsprachenprüfung geschickt würden, hieß es.

Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung ist wie bisher der Nachweis des Sprachniveaus B2. Mit der Prüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer wird nun zusätzlich festgestellt, ob ein Arzt über Fachsprachenkenntnisse orientiert am Sprach­niveau C1 verfügt. Konkret bedeutet dies, der Mediziner muss sich spontan und weitgehend fließend mit Patienten und Kollegen verständigen, eine umfassende Anam­nese erheben sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben sowie Befunde erklären können.

Die Prüfung ist praxisnah gestaltet. Sie findet in Form einer Einzelprüfung statt und dient zur Feststellung der für den Arztberuf erforderlichen Fachsprachenkenntnisse in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation. Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, mindestens zwei davon sind Ärzte.

may/EB

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