Politik

Sachverständigenrat legt Gutachten zur sektoren­übergreifenden Versorgung am 3. Juli vor

  • Dienstag, 5. Juni 2018
/xy, stockadobecom
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Berlin – Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheits­wesen wird am 3. Juli sein rund 700 Seiten umfassendes Gutachten zur „Bedarfs­gerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung“ vorlegen. Darin werden auch „sehr weitreichende, zum Teil auch innovative Empfehlungen“ zur Krankenhausfinanzierung enthalten sein, kündigte der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Ferdinand Gerlach, gestern im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt an. Darüber hinaus werde sich das Gutachten auch mit der sektorenübergreifenden Versorgung beschäftigen. Exemplarische Kapitel behandelten darüber hinaus die Versorgung von Patienten mit Rückenbeschwerden und von Patienten mit psychischen Erkrankungen.

Als Beispiel für einen Schritt hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung bezeich­nete Gerlach die Vorschläge des Sachverständigenrats zu einer Reform der Notfall­versorgung, der ein Kapitel im Gutachten gewidmet ist. „Sollte unser Konzept um­gesetzt werden, würden erstmals niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte unter einem Dach mit einer eigenen Finanzierung zusammenarbeiten. Die Mauer zwischen den einzelnen Sektoren gäbe es dann nicht mehr“, sagte Gerlach.

Wichtigstes Element ist die Steuerung der Patienten

Der Sachverständigenrat hatte bereits am 7. September 2017 bei einem Werkstatt­gespräch sein Notfallkonzept zur Diskussion gestellt. Zentrales Element ist darin die Steuerung der Patienten an die für ihre Beschwerden angemessene Stelle. Eine Triage soll dabei zum einen am Telefon über integrierte Leitstellen stattfinden, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind.

Das Nebeneinander des Notrufs 112 und der 116117 für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst entfiele damit. Zum anderen hätten die Patienten in Integrierten Notfallzentren eine zentrale Anlaufstelle, von wo aus sie entweder zum vertragsärzt­lichen Bereitschaftsdienst oder in die Notaufnahme des Krankenhauses weiterverwiesen würden.

Gemeinsame Finanzierung essenziell

Finanziert werden sollen die Leistungen der Integrierten Notfallzentren über einen separaten Finanztopf. Vertragsärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen hatten nach dem Werkstattgespräch jedoch davor gewarnt, ein solcher „dritter Sektor“ schaffe weitere Schnittstellenprobleme.

Wie Gerlach jetzt betonte, will der Sachverständigenrat jedoch an der gemeinsamen Finanzierung festhalten. „Wir schaffen keinen dritten Sektor, sondern einen neuen Versorgungsbereich“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats. „Wenn wir die Budgetgrenzen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten bestehen lassen und auch sonst alles weiterhin separat machen, wie zum Beispiel Dokumen­tation, Honorierung, Organisation und Qualitätssicherung, kommen wir keinen Schritt weiter. Die gemeinsame Planung, Organisation und Finanzierung der Notfallversorgung ist essenziell.“

Das Reformkonzept zur Notfallversorgung bereits vorab im Werkstattgespräch zur Diskussion zu stellen, sei ein voller Erfolg gewesen, meinte Gerlach rückblickend. Zum einen habe der Sachverständigenrat wichtige Anregungen erhalten, die in das endgültige Gutachten eingeflossen seien. Zum anderen hätten Union und SPD die Vorschläge im Koalitionsvertrag aufgegriffen. „Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhaus­gesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsame Finanzierungs­verantwortung geschaffen. Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen“, heißt es dort.

Vorschläge des Gutachtens zur sektorenübergreifenden Versorgung dürften in die Diskussionen in der im Koalitionsvertrag angekündigten Bund-Länder-Arbeitsgruppe einfließen, die sich mit genau diesem Thema beschäftigen soll. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gibt es für deren Arbeit jedoch noch keinen Zeitplan.

HK

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