Politik

Sarkoidose, Tumore der Lunge und des Thorax in ASV aufgenommen

  • Freitag, 20. Dezember 2019
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme weiterer Erkran­kungen in die Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ein­stim­mig beschlossen. Zukünftig können Patienten, die an einer Sarkoidose leiden oder an Tu­moren der Lunge und des Thorax erkrankt sind, vom Behandlungsangebot der ASV pro­fitieren.

Der G-BA hat gestern in Berlin insbesondere die Anforderungen an das interdisziplinäre Team, die Ausstattung und Qualitätssicherung sowie den genauen Leistungsumfang fest­gelegt. Bei der Einzelabstimmung über die Facharztgruppen, die für die Teams hinzuge­zogen werden können, hatte vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ge­gen den Einschluss von Facharztgruppen wie der Neurochirugie oder des Unfallchirurgen ge­stimmt. Mit Inkrafttreten der Beschlüsse können ASV-Teams den zuständigen erweiter­ten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen.

„Die Sarkoidose ist aufgrund ihrer Seltenheit eine mitunter schwer zu diagnostizierende Krankheit. Mit der neuen ASV-Regelung soll eine frühzeitige, gesicherte Diagnosestellung gefördert werden, aber insbesondere auch eine multiprofessionelle Überwachung und Therapie der Erkrankung“, sagte Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.

Ziel sei es, die mit der Erkrankung oftmals einhergehenden Organschädigungen zu ver­meiden und gegebenenfalls sogar eine vollständige Ausheilung zu erreichen. „Mit der Regelung zur ASV für Tumoren der Lunge und des Thorax haben wir für betroffene Pa­tientinnen und Patienten eine weitere Leistung aus der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung überführt“, erläuterte Pott.

Anforderungen an die jeweiligen Kernteams

Mit dem Beschluss legt der G-BA die Kernanforderungen an die jeweiligen Teams fest. Im ASV-Kernteam zur Behandlung von Patienten mit Sarkoidose müssen Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie sowie Innere Medizin und Rheumatologie vertreten sein. So­fern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich eine entsprechende pädia­trische Expertise in das Team zu integrieren.

Im ASV-Kernteam zur Behandlung von Patienten mit Tumoren der Lun­ge und des Thorax müssen Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Strahlentherapie und Thoraxchirurgie vertreten sein. Bei der Behandlung von Herztumoren gilt zusätzlich, dass Fachärzte für Herzchirurgie und Innere Medizin und Kardiologie hinzuzuziehen sind.

Die Erkrankung an Tumoren der Lunge und des Thorax gehört zu den Erkrankungen, für die der G-BA bereits eine Anlage in der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus erarbeitet hatte. Diese Regelungen waren Ausgangspunkt für die Beratung der nun beschlossenen ASV-Regelungen.

Mit Inkrafttreten der neuen ASV-Regelungen beginnt die Übergangsfrist für die nach den Bestimmungen der ABK-RL bestehenden Teams für Tumoren der Lunge und des Thorax. Die bereits erteilten Bescheide für eine ambulante Behandlung im Krankenhaus enden – ohne eine explizite Aufhebung der Landesbehörden – spätestens drei Jahre, nachdem der Beschluss des G-BA für die jeweilige Erkrankung in Kraft getreten ist.

Die Sarkoidose wurde als neue Erkrankung in die ASV-Richtlinie aufgenommen, die die spezifischen Regelungen für seltene Erkrankungen enthält. Hier gelten keine Übergangs­regelungen.

Die Beschlüsse treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesund­heit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach werden Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband über finanzielle Ausgestaltung die jeweili­gen Ziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab verhandeln.

bee

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