Medizin

SARS-CoV-2-Antigenschnell­tests bei Beschäftigten im Gesundheitswesen analysiert

  • Donnerstag, 26. Januar 2023

Köln – Für Beschäftigte im Gesundheitswesen besteht seit November 2021 die Verpflichtung, regelmäßig Anti­gen-Schnelltestungen (AGST) durchzuführen. Dadurch sollen prä- oder asymptomatisch verlaufende Infektionen nachgewiesen werden, um Übertragungen auf Patienten sowie weitere Be­schäftigte zu verhin­dern.

Erik Huzly, Universitätsklinikum Freiburg, und Co-Autoren wollten wissen, wie viele SARS-CoV-2-Infektionen durch anlasslose AGST gefunden wurden (Dtsch Arztebl Int 2023; 120 (online first). DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0412).

Dazu wurde an alle Beschäftigten des Universitätsklinikums in Freiburg, die von September 2021 bis April 2022 einen positiven PCR-Befund hatten, ein Fragebogen versendet. In ihm wurde unter anderem ermittelt, ob ein AGST durchgeführt worden und wie das Ergebnis ausgefallen war.

Insgesamt wurden 2.072 Fragebögen verschickt. Von diesen wurden 750 zurückgesendet, wovon 738 ausge­wertet werden konnten. Von den 738 Beschäftigten hatten 716 einen AGST am Tag der PCR-Testung gemacht. In 585 Fällen war der AGST positiv ausgefallen. 550 Personen dieser Gruppe klagten am Tag des PCR-Tests über Symptome. 35 Personen mit positivem Test hatten keine Symptome.

Bei 24 Personen dieser Gruppe war der positive AGST der einzige Grund für die PCR-Testung, 11 Personen hat­ten zudem Kontakt zu einer infizierten Person gehabt.

Von den 35 asymptomatischen Personen blieben 9 auch in der Folge symptomfrei, 2 davon hatten einen Kontakt zu einer infizierten Person. Somit verblieben von 716 durch einen PCR-Test bestätigten Infektionen nur 7, die aufgrund eines positiven AGST gefunden wurden.

Dem gegenüber standen 173 Personen, die durch einen AGST trotz Symptomen nicht identifiziert wurden. Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Schluss, dass die vorgeschriebenen Testungen von Beschäftigten eine ressourcenintensive Maßnahme mit geringem Nutzen und deutlichen Risiken darstellen.

Se

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung