Vergütung für PCR-Test wird abgesenkt

Berlin – Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mitteilte. Außerdem erfolgt demnach im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Klarstellung beim Erregernachweis akuter respiratorischer Infektionen.
Der PCR-Test bei Patienten mit COVID-19-Symptomen werde damit künftig nach der im EBM grundsätzlich geltenden Bewertung für direkte Erregernachweise mit Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) vergütet, schreibt die KBV. Die Honorierung erfolge weiterhin extrabudgetär.
Hintergrund der Anpassung ist nach Angaben der KBV die inzwischen normalisierte Versorgung mit Reagenzien. Zugleich wurde festgelegt, dass die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung als Abrechnungsvoraussetzung ab April entfällt.
Der Bewertungsausschuss hat außerdem eine redaktionelle Klarstellung bei der GOP 32851 für den Nukleinsäurenachweis von Erregern akuter respiratorischer Infektionen vorgenommen.
Da die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und Coronaviren anzuwenden ist, wird das „und“ in der Aufzählung der beiden viralen Erreger durch ein Komma ersetzt. Diese Anpassung des EBM erfolgt bereits rückwirkend ab 1. Januar.
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