Medizin

SARS-CoV-2 in Altenpflegeheimen: Deutlich leichtere Krankheitsverläufe im Jahr 2022 als zu Beginn der Pandemie

  • Dienstag, 6. Dezember 2022
/picture alliance, Sebastian Willnow
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Köln – Der bestmögliche Impfschutz mit maximalen Schutzmaßnahmen hat trotz Einschränkungen der Lebensqualität in Altenpflegeheimen dazu geführt, dass während der SARS-COV-2-Pandemie die Todeszahlen sanken und die Verläufe milder wurden. Zu diesem Ergebnis kommt das Autorenteam um Ursula Heudorf, das von März 2020 bis August 2022 in Frankfurt am Main den Gesundheitsstatus der Bewohnenden von insgesamt 4 Heimen in Frankfurt am Main mit insgesamt circa 530 Heimplätzen evaluierte (Deutsches Ärzteblatt 2022; DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0386).

Von 2020–2022 nahm der Anteil der Hospitalisierungen von 24,7 % (2020) über 18,6 % (2021) auf 8,3 % (2022) ab, der Anteil der Todesfälle von 20,4 % über 14,0 % auf 1,7 %. Das Durchschnittsalter der Infizierten betrug 82,9 Jahre.

In der ersten Welle traten in den meisten Heimen keine Infektionen auf. Im letzten Quartal 2020, zu Beginn der 2. Welle, kam es jedoch in vielen Heimen zu Infektionen bei den Heimbewohnenden.

Nach dem Start der Impfkampagne und einer guten Inanspruchnahme der Impfangebote ereigneten sich im Jahr 2021 nur wenige Infektionen, obwohl sich in der Bevölkerung neue Varianten durchsetzten.

Dies, so die Autoren, kann als Hinweis auf eine gute Schutzwirkung der Impfungen gewertet werden. Mit Beginn der 4. Welle (Delta) im Herbst 2021 traten wieder vereinzelt Infektionen bei Altenpflegeheim­bewohnenden auf. Deshalb fanden ab Oktober 2021 umfangreiche Boosterimpfungen gemäß STIKO-Empfehlung statt.

Im Jahr 2022 gab es im Zusammenhang mit der Omikron-Variante erneut eine starke Zunahme der Infektionen – trotz einer hohen Durchimpfungsrate in den Altenpflegeheimen. Die Verläufe waren leichter, Krankenhauseinweisungen und Todesfälle waren deutlich seltener.

Heudorf et al. kommen zu dem Schluss, dass vor diesem Hintergrund, Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft und auf ein ethisch vertretbares Maß begrenzt werden sollen. Dies trage sowohl der Selbstbestimmung der Bewohnenden als auch dem notwendigen Schutz der Pflegenden Rechnung.

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