Ärzteschaft

SARS-CoV-2: Praxisinfo zum Vorgehen beim Verdachtsfall aktualisiert

  • Mittwoch, 4. März 2020
/dpa
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV hat ihre Praxisinformation mit allen wichtigen Aspekten zum Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion ak­tualisiert. Das Informationsblatt wurde an die die aktuellen Empfehlungen zur Testung von Patienten angepasst, erklärte die KBV.

Das Papier bietet demnach auf einer Seite einen schnellen Überblick, wie in der Praxis vor­­zugehen ist, wenn sich ein Patient mit Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 te­le­fonisch anmeldet.

Außerdem werden die Schritte erläutert, die in der Praxis eingehal­ten werden sollten, wenn der Patient ohne Anmeldung in die Praxis kommt.

Dabei geht die Praxisinformation unter anderem auch darauf ein, welche Fälle dem örtli­chen Gesundheitsamt gemeldet werden müssen und mit welcher EBM-Ziffer Fälle, bei de­nen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachge­wiesen wurde, gekennzeichnet werden müssen.

may/EB

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