Ärzteschaft

SARS-CoV-2: Informationen für Ärzte und Appell an Patienten

  • Montag, 2. März 2020
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Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und einige Kassenärztliche Vereini­gun­­gen (KVen) haben Informationen und auch Ansprechpartner für Ärzte auf ihren Inter­netseite zusammengestellt. Sie appellierten zugleich an Patienten, die meinen, betroffen zu sein, nicht einfach in den Praxen zu erscheinen.

Die KBV hat extra eine kompakte Praxisinformation für Ärzte mit allen wichtigen Aspek­ten zum Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion aufgelegt. Das Papier bie­tet auf einer Seite einen schnellen Überblick, wie in der Praxis vorzugehen ist, wenn sich ein Patient mit Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus telefonisch anmeldet.

Außerdem werden die Schritte erläutert, die in der Praxis eingehalten werden sollten, wenn der Patient ohne Anmeldung in die Praxis kommt. Dabei geht die Praxisinformation unter anderem auch darauf ein, welche Fälle dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden müssen und mit welcher EBM-Ziffer Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vor­liegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, gekennzeichnet wer­den müssen.

Umfassende Informationen, die täglich aktualisiert werden, bietet auch das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Themenseite zum Coronavirus. Dort hat das RKI unter anderem ein Flussschema erstellt, das Ärzte beim Handeln helfen soll. Die KV Bayerns hat zum Bei­spiel eine Servicehotline für Ärzte eingerichtet (089/57093-40600). An Werktagen er­halten Mediziner dort derzeit telefonische Beratung bis 20 Uhr.

Aufruf an die Bevölkerung

KBV und KVen wendeten sich zugleich mit einem Appell an die Bevölkerung. „Bei gerin­ger Krankheitssymptomatik“ sollten Praxen oder Krankenhausambulanzen nicht sofort persönlich aufgesucht werden, da dies chronisch kranke Patienten und Mitarbeiter der Praxen gefährden könne, erklärte die Vertreterversammlung der KV Niedersachsen (KVN). Außerdem müsse die drohende Schließung von Arztpraxen verhindert werden, falls sich ein Coronaverdacht bestätige.

„Wer beun­ruhigt ist, dass er sich angesteckt haben könnte, weil er unter Erkältungssymp­to­men lei­det und sich in einer Region aufgehalten hat, in der Coronafälle aufgetreten sind, wendet sich – das ist wichtig – zunächst telefonisch an eine Arzt- oder Bereit­schafts­dienstpraxis oder wählt die bundesweite Telefonnummer 116117 des Patienten­ser­vices“, erklärte auch die KBV.

Sofern erforderlich werde über die 116117 die weitere Abklärung vorgenommen. Die ab­klärenden Tests in Form eines Rachenabstrichs könnten in den Praxen vorgenommen wer­­den, wenn der Arzt dies für medizinisch notwendig einschätze, hieß es.

„Da die Praxen durch die Grippewelle ohnehin schon mehr zu tun haben, erleichtert die telefonische Kontaktaufnahme mit den Praxen oder der 116117 die Organisation“, be­grün­dete der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, die Vor­gehensweise. Inbesondere die Nummer 116117 sei 24 Stunden täglich erreichbar. Gut auf­bereitete Informationen fänden Patienten unter anderem auf der Internetseite 116117.de.

KBV-Chef Andreas Gassen betonte, dass sich die Menschen bei der Eindämmung des neu­artigen Coronavirus auf die niedergelassenen Ärzte in den 100.000 Praxen verlassen könnt­en. Es gebe eine sehr eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fach­ärz­ten, KVen und KBV mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, dem Bundesgesund­heits­ministerium, den Gesundheitsministerien der Länder sowie den Krankenhäusern.

„Es war zu erwarten, dass die Zahl der bestätigten Coronafälle zunimmt und wohl auch noch weiter zunehmen wird“, sagte Gassen. Wichtig sei aber: Nicht jeder Infizierte habe überhaupt Symptome. Die meisten hätten nur grippeähnliche Beschwerden. „Vergessen wir auch nicht, dass unabhängig vom Coronavirus derzeit viele Menschen an einer Erkäl­tung oder einem grippalen Infekt leiden.“

Die KVN wies darauf hin, dass dringend ausreichend Schutzkleidung nach den Vor­gaben des RKI von den Behörden zur Verfügung gestellt werden muss, um besser gerüs­tet zu sein. Am vergangenen Freitag hatte der Vorsitzende des niedersächsischen Hausärztever­bandes, Mathias Berndt, betont, dass Schutzmaterialien in vielen Praxen knapp würden.

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Das Zentrum für Systemwissenschaften und Technik (CSSE) der John Hopkins Universität hat eine interaktive Karte mit der aktuellen Entwicklung von Sars-CoV-2 aufgelegt. /Screenshot DÄ

Es sei derzeit schwierig, etwa Schutzkittel oder Mundschutz nachzubestellen – auch weil die Masse davon in China produziert werde. Angesichts der steigenden Zahl der bestätig­ten Infektionen in Deutschland forderte Berndt einen anderen Umgang mit Verdachts­fällen in Niedersachsen.

„In den wenigsten Praxen ist für eine solche Ausnahmesituation ausreichend Schutzaus­rüstung verfügbar“, erklärte Burkhard Ruppert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin.

Deshalb habe man die Senatsverwaltung für Gesundheit als Teil des Berli­ner Katastro­phen­schutzes aufgefordert, den niederge­lassenen Ärzten schnellstmöglich die notwen­dige Schutzausrüstung wie zum Beispiel FFP2-Masken, Mund-Nasen-Schutz, Schutzkittel und gegebenenfalls auch Schutzbrillen zur Verfügung zu stellen. Er betonte, es nütze niemandem etwas, wenn Ärzte und Praxispersonal Verdachts­fälle ohne Schutz behan­delten und sich selbst ansteckten.

Dieselbe Forderung erging an die Senatsverwaltung hinsichtlich des fahrenden Dienstes des ärztlichen Bereitschafts­diens­tes. „Unsere ÄBD-Ärzte können nur dann zu Verdachts­fällen fahren, wenn sie ausreichend geschützt untersuchen können. Das machen die Kran­kenhäuser, die Feuerwehr oder die Polizei für ihre Mitarbeiter nicht anders“, so Ruppert.

dpa/may

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