Politik

Schätzerkreis: 2015 Krankenkassen­zusatzbeitrag bei 0,9 Prozent

  • Mittwoch, 15. Oktober 2014
Uploaded: 11.10.2012 16:50:03 by mis
dpa

Bonn/Berlin – Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird sich im kommen­den Jahr kaum ändern. Die vom Gesetzgeber beschlossene Beitragssenkung von 15,5 auf 14,6 Prozent wird wohl durch Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen von durchschnittlich 0,9 Prozentpunkten wieder aufgezehrt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus dem Umfeld des Schätzerkreises. Darin sind Bundes­versicherungsamt, gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Bundesgesundheits­ministerium vertreten. Die 0,9 Prozentpunkte entsprechen rund 11 Milliarden Euro.

Durch die Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2015 will der Gesetzgeber mehr Wettbe­werb zwischen den einzelnen Krankenkassen erreichen. Denn die Kassen sollen künftig die zusätzlichen Beiträge selbst bestimmen können – je nach eigener Finanzlage. Die Versicherten können dann vergleichen, welche gesetzliche Kasse das günstigere Angebot hat.

Das Ministerium legt den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf Basis der Schätzung per Verordnung fest. Es kann dabei auch von der Einschätzung der Experten abweichen. Es wird damit gerechnet, dass in den Folgejahren die Zusatzbeiträge wegen steigender Kosten deutlich zulegen.

„Die Ergebnisse des Schätzerkreises zeigen, dass sich die Versicherten auch im nächsten Jahr auf Beitragssatzstabilität verlassen können", erklärte eine Sprecherin von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ab 2015 tatsächlich ausfällt, lege die Kasse selbst fest, hieß es weiter. Das richte sich zum Beispiel danach, wie gut eine Kasse wirtschafte - und ob die Kassen ihre Finanzreserven im Sinne der Versicherten nutzen.

Rund 20 Kassen hätten bereits öffentlich angekündigt, dass sie ihren Zusatzbeitrag im Vergleich zu den heutigen 0,9 Prozent absenken wollen. „Damit können mehrere Millionen Versicherte entlastet werden", sagte die Sprecherin. Den für alle Versicherten geltenden Beitrag von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung