Politik

Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen müssen mehr testen

  • Mittwoch, 1. Juli 2020
/picture alliance, Sina Schuldt
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Düsseldorf – Seit heute müssen Betriebe in der nordrhein-westfälischen Fleischindustrie ihre Mitarbeiter zweimal in der Woche auf SARS-CoV-2 testen lassen. Das schreibt eine Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen vor.

Von der Vorgabe des Landesgesundheits- und -Arbeitsministeriums, die ab heute (1. Juli) gilt, sind Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten betroffen. Gleichzeitig gibt es seit heu­te zudem eine Lockerung für Besuche in Altenheimen: Angehörige dürfen ihre Liebsten unter Auflagen wieder in die Arme schließen.

Bei den neuen Regeln für die Fleischindustrie spielt es derweil keine Rolle, ob das Unter­nehmen nur eigene Arbeiter unter Vertrag hat oder Werksarbeiter. Zusätzlich gilt für die Betriebe die Pflicht, die Namen sowie die Wohn und Aufenthaltsdressen aller Mitarbeiter zu führen, die auf dem Gelände unterwegs sind. Die Listen müssen vier Wochen aufbe­wahrt werden und den Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Grund für die Anordnung sind erhöhte Infektionszahlen bei Beschäftigen in einem Schlacht­betrieb der Firma Westfleisch in Coesfeld und zuletzt bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück. Die Infektionsherde hatten zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den Kreisen Coesfeld, Gütersloh und Warendorf geführt.

Bei Tönnies hatte es nach dem Ausbruch Probleme mit den Listen der Werksarbeiter ge­ge­ben. Der Kreis Gütersloh wollte im Fall der positiv getesteten Werksarbeiter die Infek­tionsketten nachverfolgen. In vielen Fällen fehlten aber die Wohnadressen der Betroffe­nen.

„Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten“, hatte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Vorstellung der Verfügung Ende Juni gesagt. „Darum wollen wir den Infek­tionsschutz noch einmal deutlich stärken. Das frühzeitige Erkennen von Infektionen ist ein zentraler Schlüssel dazu.“

Der Kreis Gütersloh kritisierte zudem in einer Mitteilung Subunternehmer in der Fleisch­industrie für eine unzureichende Versorgung von Beschäftigen, die in Quarantäne sind. Die Versorgung durch die Subunternehmer müsse „klar besser werden“, sagte Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) laut Mitteilung. Die Subunternehmer seien für die Versor­gung der Beschäftigten zuständig. Doch 60 Einsatzkräfte vom Deutschen Roten Kreuz, dem Maltesern, den Johannitern und des THWs seien deshalb nun im Dauereinsatz.

Mit der Lockerung der Corona-Regeln für Besuche in Altenheimen sind seit heute körper­li­che Berührungen bei bestimmten Vorsichtsmaßnahmen wieder möglich. In den Häusern sieht man das allerdings die Lockerung mit gemischten Gefühlen: Damit steige das Infek­t­ionsrisiko für die Bewohner und Beschäftigte, sagte etwa die Pflegedienstleiterin Astrid Frese im Carolus Seniorenzentrum in Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg).

Schon in der letzten Zeit habe es Umarmungen ohne Mundschutz gegeben. Immer wieder hätten Mitarbeiter darauf hinweisen müssen, dass das so nicht gehe. Zwingend notwen­dig sind laut Corona-Regeln für Besucher und Bewohner ein Mund-Nasen-Schutz und ei­ne gründliche Handdesinfektion. Die Sehnsucht nach Berührung sei aber sehr groß, sagte Frese: In der Vergangenheit hätten sich demente Bewohner in ihrer Not schon gegensei­tig umarmt.

dpa

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