Ärzteschaft

Schlafapnoe: Telemedizin kann Versorgung verbessern

  • Dienstag, 23. Juni 2020
/Stephen, stockadobecom
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Marburg – Telemedizinische Konzepte können die Versorgung von Patienten, die an Schlaf­apnoe oder chronischem Schnarchen leiden. Darauf hat die Deutsche Gesell­schaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hingewiesen.

Die durch die nächtliche Apnoe bedingten Aktivierungen des Stressnervensystems führen bekanntlich zu Blutdruck- und Herzfrequenzanstiegen, die das Herz-Kreislauf-System be­lasten. Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen können entstehen und das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall kann deutlich ansteigen.

Tief- und Traumschlaf, die für die körperliche und geistige Erholung notwendigen Schlaf­stadien, werden nicht mehr ausreichend durchlebt. Die Folge sind Müdigkeit, Schlapp­heit, Sekundenschlaf, Antriebsmangel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, De­pressionen und ein erhöhtes Risiko für Unfälle im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz.

Die Lebenserwartung gilt bei schweren unbehandelten Fällen als verkürzt. In Deutsch­land nutzen laut der DGSM im Augenblick rund eine Million Patienten mit Schlafapnoe die nächtliche Überdrucktherapie, umgangssprachlich als „Schlafmaske“ bekannt.

Die Fachgesellschaft berichtet, dass neue Geräte über ein integriertes Telemedizinmodul täglich Therapiedaten an den Patienten und den betreuenden Arzt senden könnten. Dies zeige Probleme mit der Therapie frühzeitig könne dem Patienten helfen, sich besser an seine Therapie zu gewöhnen.

Die Chancen und Möglichkeiten von telemedizinischen Ansätzen hätten sich zudem ins­besondere in der Coronapandemie gezeigt, weil sie Präsenztermine in den Praxen und Klinikambulanzen teilweise ersetzen konnten.

Die Fachgesellschaft fordert daher mehr Unterstützung für die innovativen Ansätze: „Um die bereits bestehenden telemedizinischen Möglichkeiten in der Patientenversorgung nutzen und ausbauen zu können, ist die dringliche Kostenübernahme dieser Maßnahmen durch die Krankenkassen notwendig“, hieß es aus der DGSM.

hil

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