Vermischtes

Schlankheitsmittel helfen nur wenig, Bundesamt warnt

  • Dienstag, 3. Januar 2017

Berlin – Wer nach den Feiertagen einige angefutterte Kilos wieder loswerden will, sollte Experten zufolge von Schlankheitsmitteln nicht zu viel erwarten. Einige Schlankheits­mittel versprächen oft „wahre Wunder, helfen aber meist nur wenig“, erklärte das Bundes­amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin. Im schlimmsten Fall könnten sie sogar illegale Substanzen enthalten und tödliche Folgen haben, warnte die Behörde.

Besonders im Internet angebotene Schlankheitsmittel können die Gesundheit nach An­ga­ben des Bundesamts schwer schädigen. Einige Geschäftemacher setzen ihren Mitteln demnach illegale Substanzen zu, um sie wirksamer zu machen. Solche Produkte würden hauptsächlich im Internet vertrieben und häufig als zu „hundert Prozent natür­lich“ oder „rein pflanzlich“ angepriesen. Tatsächlich enthielten sie aber nicht deklarierte, pharmako­logisch wirkende Stoffe in hohen Dosierungen. Nach Einnahme solcher Mittel gab es dem­­nach schon mehrere Todesfälle.

Seit 2013 durchsucht eine Zentralstelle beim BVL das Netz im Auftrag der Bundesländer gezielt nach Produkten, die die Gesundheit gefährden und in Deutschland nicht ver­kehrs­fähig sind. Ein Beispiel ist der synthetische Wirkstoff Sibutramin. Sibutramin, das als Appetitzügler zur Reduktion von starkem Übergewicht in Arzneimitteln verwendet wor­den war, wurde 2010 aufgrund seiner massiven Nebenwirkungen als Arzneimittel­wirkstoff in der EU verboten. Dennoch wurden immer wieder Lebensmittel gefunden, die Sibutra­min enthielten.

Schlankheitsmittel werden oft als Tabletten, Kapseln oder in Pulverform als sogenannte Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt angeboten. Anders als Arzneimittel sind Nah­rungsergänzungsmittel jedoch nur dazu bestimmt, dem Körper zusätzlich Vitamine, Mine­ral­stoffe und andere Stoffe zuzuführen, die die normale Ernährung ergänzen.

Das BVL rät Verbrauchern daher zu Skepsis bei schnellen und unrealistischen Erfolgs­ver­sprechen. Auch bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden, sei Vorsicht geboten. Erfahrungsberichte und Empfehlungen in Diskussionsforen entpupp­ten sich häu­fig als getarnte Werbung.

Wer ein wirksames Präparat wünsche, müsse auf gut wirksame Arzneimittel zurück­grei­fen. Anders als bei Arzneimitteln durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein behördli­ches Zulassungsverfahren, in dem die gesundheitliche Unbedenklichkeit vorab nachge­wiesen werden muss.

afp

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