Schleswig-Holstein: Gesetzentwurf zur Neuordnung der Hochschulmedizin vorgestellt
Kiel – Die Schleswig-Holsteinische Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) will die Hochschulmedizin neu regeln und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgestellt. Das Hochschulmedizingesetz sei nach der Konsolidierung der Hochschulfinanzen und der Novelle des Hochschulgesetzes der dritte Pfeiler bei der Neuordnung der Hochschullandschaft, sagte Alheit am Dienstag in Kiel. Mit dem Gesetz soll die Zukunft der Spitzenmedizin ebenso wie Forschung und Lehre gesichert werden.
Die Ministerin bezeichnete den Gesetzentwurf als guten Kompromiss, der alle Interessen berücksichtige – wenn auch nicht alle Wünsche eins zu eins umgesetzt werden könnten. Der Landtag berät den Entwurf kommende Woche in erster Lesung.
Demnach soll das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in seiner fusionierten Form unangetastet und von überragender Bedeutung für die Krankenversorgung bleiben. Um die Bereiche Forschung und Lehre im UKSH-Vorstand zu stärken, sollen zwei hauptamtliche Dekane künftig in dem Gremium sitzen. Der Vorstand wird damit von drei auf fünf Mitglieder vergrößert. Der bisherige Medizinausschuss soll durch eine neu geschaffene Universitätsmedizinversammlung ersetzt werden. Die Hochschulmedizin soll ins System der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen einbezogen werden.
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