Politik

Schutz vor sexueller Gewalt: Missbrauchsbeauftragte nennt Lücken bei der Umsetzung

  • Dienstag, 13. Oktober 2026
Vorstellung der Berichte der Bundesmissbrauchsbeauftragten und der Aufarbeitungskommission des Bundes zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland: Angela Marquardt, Julia Gebrande und Kerstin Claus. /picture alliance, dts Nachrichtenagentur GmbH
Vorstellung der Berichte der Bundesmissbrauchsbeauftragten und der Aufarbeitungskommission des Bundes zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland: Angela Marquardt, Julia Gebrande und Kerstin Claus. /picture alliance, dts Nachrichtenagentur GmbH
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Berlin – Kinder und Jugendliche sind in ihrem Alltag noch nicht ausreichend vor sexueller Gewalt geschützt. „Die Instrumente für wirksamen Schutz in Kita, Schule und Sportverein, aber auch in Chats und Online-Spielen sind bekannt. Umgesetzt werden sie aber längst nicht überall“, sagte die Unabhängigen Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, heute bei der Vorstellung ihres ersten Berichts in Berlin.

Seit ihrem Amtsantritt im April 2022 habe sich „viel bewegt, aber es gibt Lücken“, sagte Claus. Am größten seien die Gesetzeslücken im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt. „Die Risiken im digitalen Raum explodieren. Jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren hat bereits Cybergrooming erlebt. Sextortion ist im Netz Realität“, berichte Claus.

Cybergrooming bezeichnet die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen über das Internet, um sie sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen. Sextortion beschreibt eine Form der Erpressung im Internet, bei der Täter Nacktbilder oder Videos erlangen und anschließend mit deren Veröffentlichung drohen.

„Jugendliche bleiben mit diesen Erfahrungen meist allein. Wir brauchen dringend Beratungsstellen für digitale Gewalt, an die sie sich wenden können“, forderte die UBSKM. Darüber hinaus müssten altersangemessene digitale Räume geschaffen werden.

Sie forderte eine zügige Umsetzung des EU Kids Act, der darauf abzielt, die Online-Sicherheit von Kindern und Jugendlichen europaweit zu gewährleisten. Grundsätzlich sei ein Rechtsanspruch auf Fachberatung für alle Betroffenen, unabhängig von Alter und Geschlecht elementar, so Claus.

Zudem müssen der Missbrauchsbeauftragten zufolge auch in Deutschland künftig Missbrauchsdarstellungen im Netz proaktiv identifiziert und gelöscht werden. Hier fehlten bislang ein klarer politischer Auftrag, sowie finanzielle und personelle Ressourcen.

Problematisch sei darüber hinaus, dass ein sexueller Übergriff auf junge Menschen ab 14 nur strafbar sei, wenn sich die Person erkennbar widersetze. „Jugendliche, die situativ überfordert sind oder vor Schock erstarren, bleiben ungeschützt“, betonte die UBSKM. Für Minderjährige müsse gelten: „Nur Ja heißt Ja“, also eine Reform des Paragrafen 177 Strafgesetzbuch, um sie besser zu schützen.

Schutzkonzepte in Schulen noch nicht in allen Bundesländern

Eine weitere Lücke zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Schulen sieht die UBSKM in den Bundesländern: Aktuell verpflichteten nur elf von sechzehn Bundesländern Schulen zu Schutzkonzepten. In Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gebe es keine entsprechende Vorgaben. „Dieser Standard muss bundesweit verbindlich werden“, forderte Claus.

Grundsätzlich müsse mit jeder gesetzlichen Regelung auch eine verbindliche Qualitätssicherung einhergehen. Deswegen müsse Kinderschutz verpflichtend in Ausbildung und Studium verankert sein, insbesondere für erzieherische Berufe, Soziale Arbeit und Lehramt.

„Ich erwarte, dass unser Bericht in Bund und Ländern diskutiert wird, und zähle auf alle politisch Verantwortlichen mit mir gemeinsam zu handeln“, sagte Claus. „Kein Kind kann sich alleine schützen.“

Auch die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs stellte heute ihren Bericht vor. „Wir hören denjenigen zu, die in Kindheit und Jugend Unrecht erlitten haben – mit ganz unterschiedlichen Folgen. Unrecht, für das der Staat Verantwortung übernehmen muss“, forderte die Vorsitzende des ehrenamtlichen Gremiums Julia Gebrande.

Vor allem diejenigen, die sexuellen Missbrauch im Kontext Familie erlitten haben, erhielten heute am wenigsten Unterstützung. Gebrande kritisierte in dem Zusammenhang, dass die Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch eingestellt wurden.

Für viele Betroffene sei der Fonds bis März 2025 die zentrale, oft einzige Hilfe gewesen. Aus dem 2013 aufgelegten Fonds konnten Betroffene sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend Entschädigung in Form Sachleistungen von maximal 10.000 Euro pro Person beantragen. „Mit der Zahlung wurde das Unrecht anerkannt; die Wirksamkeit macht sich an der Erhöhung der Lebensqualität fest“, erläuterte Angela Marquardt, Mitglied im Betroffenenrat bei der UBSKM.

Der Haushaltsentwurf 2027 zementiere sein Ende, obwohl der Koalitionsvertrag eine Fortführung zugesagt habe. Marquardt forderte, solch eine dauerhafte niedrigschwellige Hilfe weiterhin zu ermöglichen und zeitnah eine rechtssichere Folgelösung für den Fonds zu schaffen.

Grundsätzlich sagte sie weiter: „Wir begrüßen, dass die Arbeit des Betroffenenrats durch das UBSKM-Gesetz verankert wurde. Denn sowohl die mittlerweile Erwachsenen als auch die heute von sexualisierter Gewalt Betroffenen in Familien werden oft übersehen.“

Der Bericht der UBSKM benennt 15 zentrale Handlungsbedarfe für Bund und Länder. Erstmals werden darin die vorhandenen Strukturen aller Bundesländer systematisch erfasst.

PB

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