Zahl der Sexualdelikte gegen Minderjährige bleibt auf hohem Niveau

Berlin – Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bleibt in Deutschland auf einem hohen Niveau. Das zeigt das aktuelle Bundeslagebild zu Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen.
Den Bericht stellten heute Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, in Berlin vor.
Dobrindt sprach von einem „dramatischen Befund“ und einem Phänomen, gegen das konsequent vorgegangen werden müsse. Im Jahr 2025 wurden laut BKA rund 20.000 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen registriert. Während in einzelnen Teilbereichen Rückgänge zu verzeichnen sind, bleiben die Zahlen insgesamt hoch.
Im Bereich jugendpornografischer Inhalte kam es binnen eines Jahres zu einem Anstieg um rund 20 Prozent. Im Fünfjahresvergleich haben sich die Fallzahlen mehr als verdoppelt: von rund 5.000 Fällen im Jahr 2021 auf mehr als 11.500 Fälle im Jahr 2025.
Insgesamt wurden dem Lagebild zufolge 20.051 minderjährige Opfer registriert, nach 19.344 im Vorjahr. In mehr als der Hälfte der Fälle bestand zwischen Tatverdächtigen und Opfern eine Vorbeziehung. Die Delikte wurden überwiegend von männlichen Einzeltätern begangen.
Ein zentrales Thema der Vorstellung des Lagebilds war die zunehmende Bedeutung des digitalen Raums. Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, also sogenannte Hands-Off-Straftaten, nahmen im Vergleich zu 2024 um 16,5 Prozent zu.
Als Treiber dieser Entwicklung nannte Dobrindt unter anderem die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI). Reale Inhalte könnten leichter verändert und neue Darstellungen künstlich erzeugt werden. Das BKA setzt nach eigenen Angaben inzwischen KI-gestützte Verfahren ein, um neues Material effizienter identifizieren zu können.
Bei Delikten mit jugendpornografischen Inhalten stellen Minderjährige den präsentierten Daten zufolge etwa die Hälfte der Tatverdächtigen. Nach Einschätzung des BKA geht es dabei häufig um Jugendliche, die intime Aufnahmen von sich selbst erstellen und diese später unbedacht weiterleiten oder deren Inhalte weiterverbreitet werden.
Die Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche, aber auch an Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal sei deshalb von großer Bedeutung, betonte Claus. Sie stellte fest, dass das Bundeslagebild das tatsächliche Ausmaß sexueller Gewalt gegen Jugendliche im Netz nur unzureichend abbildet. Auch Dobrindt geht von einem „hohen Bereich im Dunkelfeld“ – also im Bereich der nicht erfassten Fälle – aus.
Insbesondere Sextortion, eine Form der sexuellen Erpressung im Internet, bei der Täter intime Bilder oder Videos nutzen, nehme drastisch zu, warnte die Bundesbeauftragte. Cybergrooming, die gezielte, sexuell motivierte Ansprache von Minderjährigen im Internet, treffe nach ihren Angaben fast jeden Dritten zwischen 14 und 17 Jahren, sei aber bislang nicht strafbar.
Viele Jugendliche zeigten entsprechende Taten aus Scham, aus Angst oder aufgrund von Selbstvorwürfen zudem nicht an. „Was nicht strafbar ist, wird nicht gezählt und was nicht gezählt wird, wird nicht bekämpft“, sagte Claus.
Das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) wies heute in Mitteilung darauf hin, dass soziale Medien Belastungen verstärken und Risiken wie Überforderung, Abhängigkeitserleben, soziale Vergleichsprozesse sowie den Kontakt mit schädlichen oder übergriffigen Inhalten begünstigen können.
Laut neuen, noch unveröffentlichten Studienergebnissen des DZPG kann ein problematisches Social-Media-Nutzungsverhalten von Eltern einen Risikofaktor für wirksame Schutzmaßnahmen darstellen. Zwar befürworte die große Mehrheit der Eltern altersbezogene Schutzmaßnahmen für soziale Medien, gleichzeitig zeigten die Daten, dass problematisches Nutzungsverhalten und psychische Belastungen von Eltern mit einer geringeren Unterstützung solcher Maßnahmen zusammenhängen.
Daraus folgt aus Sicht des DZPG, dass Prävention nicht allein auf individuelles Verhalten und familiäre Verantwortung setzen kann. Neben der Regulierung problematischer Plattformmechanismen müssten daher auch Eltern und Familien stärker unterstützt und in Präventionsstrategien einbezogen werden. Das DZPG sprach sich zudem dafür aus, die Nutzung algorithmisch gesteuerter sozialer Medien erst ab 13 Jahren zuzulassen.
Von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beauftragte Experten empfahlen jüngst, den Zugang zu sozialen Medien für Kinder unter 13 Jahren in allen Mitgliedsländern zu beschränken. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste soll bis zu dieser Altersgrenze nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext sowie zeitlich begrenzt erfolgen, heißt es in einem in Brüssel vorgestellten Bericht.
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