Schwangerschaftsabbrüche: Gesetzeslage zum Schutz von Ärzten für Spahn ausreichend

Berlin – Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesverschärfungen, um Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und betroffene Frauen stärker als bisher vor sogenannten Lebensschützern zu schützen. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sind die rechtlichen Möglichkeiten ausreichend.
Es würden „grundsätzlich die rechtlichen Rahmenbedingungen“ gelten, sagte der Minister heute in Berlin. Wenn jemand seine Meinung an einer bestimmten Stelle in Deutschland äußere, dann sei das erlaubt. „Wenn es um Gewalt, Drangsalierung und Beleidigung geht, ist das strafrechtlich bewährt“, sagte Spahn.
Er betonte, eine Bedrohung von Frauen sei „natürlich nicht zu akzeptieren“. Der Minister bedauerte zudem, dass vielen bei dem gesellschaftlich emotional belasteten Thema offenbar „das Gespräch immer schwerer“ falle.
Dass Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, besser vor Abtreibungsgegnern geschützt werden, hatte zuletzt die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), Heidrun Gitter, auf tagesschau24, angemahnt. Hintergrund ist eine seit einem Jahr bei der BÄK geführte öffentliche Liste mit Ärzten und Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen.
Diese ist Teil eines Anfang 2019 geschlossenen Kompromisses der Großen Koalition zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Dieser sieht vor, dass Ärzte öffentlich machen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen – weitere Informationen etwa über angewendete Methoden aber nicht erlaubt sind. Dazu sollen Ärzte auf der Liste Angaben machen können, ohne dass sie Gefahr laufen, gegen strafrechtliche Vorgaben zu verstoßen.
In Bezug auf die Liste kündigte Spahn heute an, ein Zwischenfazit ziehen zu wollen. Nach der Sommerpause wolle er sich mit den Verbänden zusammensetzen, um zu sehen, „wo wir stehen“. Thema sei dann auch, wie man die Bereitschaft der Ärzte, sich zu melden, erhöhen könne.
Spahn bezeichnete die Liste, auf der sich derzeit bundesweit etwa 327 Ärzte und Einrichtungen eingetragen haben, als „Transparenzgewinn“. Natürlich sei das Eintragen auf der Liste für Ärzte und Einrichtungen freiwillig. Er sei „sehr dankbar“ für das Engagement der Bundesärztekammer und der Fachärzteverbände, die dafür werben würden, dass sich Ärzte eintragen lassen.
Bewegung gibt es offenbar beim Thema Qualifikationsanforderungen an Ärzte, die Abbrüche vornehmen dürfen. Geplant war in einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Qualifizierung von Ärzten zu Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu verbesseren. Im Gesetzentwurf war der Aspekt gestrichen worden, sollte aber „in nächster Zeit parallel bearbeitet werden“, hieß es im Februar 2019.
Dafür seien entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich, schrieb das Bundesjustizministerium damals. Das BMG werde dazu „bis Ende 2019 konkrete Vorschläge vorlegen“. Dort hieß es, das Ministerium beginne jetzt damit, sich mit dem Thema zu befassen.
Spahn hat heute eine Neuregelung angedeutet. Es gebe ein „Konzept“ zum Thema Qualifizierung von Ärzten, das er kürzlich den Kollegen der Bundesregierung habe vorlegen können. Es sei wichtig, dass Frauen in einer solch schwierigen Lage sicher sein könnten, dass sie mit guter fachlicher Qualität medizinisch begleitet werden. Details aus dem Konzept konnte das Ministerium auf Nachfrage zunächst nicht nennen.
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