Politik

Schwangerschafts­abbrüche: Gesetzeslage zum Schutz von Ärzten für Spahn ausreichend

  • Donnerstag, 6. August 2020
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Berlin – Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesverschärfungen, um Ärzte, die Schwan­gerschaftsabbrüche vornehmen, und betroffene Frauen stärker als bisher vor so­genannten Lebens­schützern zu schützen. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sind die rechtlichen Möglichkeiten ausreichend.

Es würden „grundsätzlich die rechtlichen Rahmenbedingungen“ gelten, sagte der Minister heute in Berlin. Wenn jemand seine Meinung an einer bestimmten Stelle in Deutschland äußere, dann sei das erlaubt. „Wenn es um Gewalt, Drangsalierung und Beleidigung geht, ist das strafrechtlich bewährt“, sagte Spahn.

Er betonte, eine Bedrohung von Frauen sei „natürlich nicht zu akzeptieren“. Der Minister bedauerte zudem, dass vielen bei dem gesellschaftlich emotional belasteten Thema offen­bar „das Gespräch immer schwerer“ falle.

Dass Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, besser vor Abtrei­bungsgegnern geschützt werden, hatte zuletzt die Vizepräsidentin der Bundes­ärzte­kammer (BÄK), Hei­drun Gitter, auf tagesschau24, angemahnt. Hintergrund ist eine seit einem Jahr bei der BÄK geführte öffentliche Liste mit Ärzten und Einrichtungen, die Ab­brüche vornehmen.

Diese ist Teil eines Anfang 2019 geschlossenen Kompromisses der Großen Koalition zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Dieser sieht vor, dass Ärzte öffentlich ma­chen dürfen, dass sie Ab­brüche vornehmen – weitere Informationen etwa über ange­wen­dete Methoden aber nicht erlaubt sind. Dazu sollen Ärzte auf der Liste Angaben ma­chen können, ohne dass sie Gefahr laufen, gegen strafrechtliche Vorgaben zu verstoßen.

In Bezug auf die Liste kündigte Spahn heute an, ein Zwischenfazit ziehen zu wollen. Nach der Sommerpause wolle er sich mit den Verbänden zusammensetzen, um zu sehen, „wo wir stehen“. Thema sei dann auch, wie man die Bereitschaft der Ärzte, sich zu melden, er­höhen könne.

Spahn bezeichnete die Liste, auf der sich derzeit bundesweit etwa 327 Ärzte und Ein­rich­tungen eingetragen haben, als „Transparenzgewinn“. Natürlich sei das Eintragen auf der Liste für Ärzte und Einrichtungen freiwillig. Er sei „sehr dankbar“ für das Enga­gement der Bundesärztekammer und der Fachärzteverbände, die dafür werben würden, dass sich Ärzte eintragen lassen.

Bewegung gibt es offenbar beim Thema Qualifikationsanforderungen an Ärzte, die Abbrü­che vornehmen dürfen. Geplant war in einem Eckpunktepapier des Bundes­mi­nisteriums für Gesundheit (BMG), die Qualifizierung von Ärzten zu Methoden des Schwangerschafts­abbruchs zu verbesseren. Im Gesetzentwurf war der Aspekt gestrichen worden, sollte aber „in nächster Zeit parallel bearbeitet werden“, hieß es im Februar 2019.

Dafür seien entsprechende Qualifizierungs­maßnahmen erforderlich, schrieb das Bundes­justizministerium damals. Das BMG werde dazu „bis Ende 2019 konkrete Vorschläge vor­le­gen“. Dort hieß es, das Ministerium beginne jetzt damit, sich mit dem Thema zu be­fassen.

Spahn hat heute eine Neuregelung angedeutet. Es gebe ein „Konzept“ zum Thema Qua­lifizierung von Ärzten, das er kürzlich den Kollegen der Bundesregierung habe vorlegen können. Es sei wichtig, dass Frauen in einer solch schwierigen Lage sicher sein könnten, dass sie mit guter fachlicher Qualität medizi­nisch begleitet werden. Details aus dem Konzept konnte das Ministerium auf Nachfrage zunächst nicht nennen.

may

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