Politik

Sechsfachimpfung bei Säuglingen: G-BA übernimmt 2+1-Impfschema in Schutzimpfungs­richtlinie

  • Donnerstag, 20. August 2020
/sonar512, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Sechsfachimpfung bei Säuglingen umgesetzt.

Die Impfung zum Schutz vor Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B soll demnach in einem 2+1-Impfschema erfolgen, wel­ches zwei Impftermine im Alter von zwei und vier Monaten und dann nochmals eine Impfung im Alter von elf Monaten vorsieht.

Die bislang vorgesehene weitere Impfung im Alter von drei Monaten entfällt auf Empfeh­lung der STIKO. Eine Ausnahme bilden nur Frühgeborene, sie sollen die Impfdosen wei­ter­hin nach dem „3+1-Schema“ im Alter von zwei, drei, vier und elf Monaten erhalten.

Das neue Impfschema soll den Impfplan vereinfachen und Impftermine – wenn möglich – reduzieren. Das Ziel ist, Eltern und Ärzten eine zeitgerechte und vollständige Um­set­zung der Sechsfachimpfungen zu erleichtern.

Die Bewertung von Studien speziell zur Wirksamkeit des Impfschutzes gegen Pertussis durch die STIKO habe gezeigt, dass sich dieser nach einem 3+1-Schema im Vergleich zum 2+1-Schema nur marginal unterscheide, heißt es in einer heute veröffentlichten Mittei­lung des G-BA.

Aus Sicht der STIKO überwiege der Nutzen einer „ersparten Impfung“ die geringe Risiko­erhöhung für eine Pertussiserkrankung, weshalb sie sich entschieden habe, das 2+1-Impfschema zur Grundimmunisierung reif geborener Säuglinge zu empfehlen.

nec

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