Ausland

Seenotretter bringen erneut Migranten an Land

  • Dienstag, 8. November 2022
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Valeria Ferraro
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Reggio Calabria – Die Seenotretter der deutschen Organisation Mission Lifeline haben alle 89 Migranten an Bord des Schiffes „Rise Above“ in Süditalien an Land bringen dürfen. Anders als bei zwei anderen Booten in den vergangenen Tagen verweigerten die italienischen Behörden diesmal keinem der Geretteten, das Schiff zu verlassen.

Heute Morgen konnten im Hafen der Stadt Reggio Calabria alle an Land gehen, wie eine Sprecherin des Vereins aus Dresden bestätigte. Die „Rise Above“ hatte in den vergangenen Tagen insgesamt 95 Menschen gerettet, die über das Mittelmeer von Nordafrika nach Europa kommen wollten. Sechs davon wurden bereits aus medizinischen Gründen von dem Schiff evakuiert.

Mission Lifeline hatte gestern Abend die Erlaubnis erhalten, in den Hafen von Reggio Calabria auf dem italienischen Festland zu fahren. Das Schiff kreuzte zuvor vor Sizilien, wo langsam der Treibstoff ausging.

Im Hafen der sizilianischen Stadt Catania warteten heute Morgen indes weiterhin etwa 250 Menschen auf zwei Rettungsschiffen auf die Erlaubnis, das Festland zu betreten. Darunter waren 35 Migranten auf dem deutschen Schiff „Humanity 1“.

Die italienischen Behörden verweigern dies bislang, weil sie bei jenen Leuten keine Notsituationen sehen. Helfer und internationale Organisationen kritisieren das Vorgehen der neuen Rechtsregierung in Rom.

SOS Humanity geht juristisch gegen die Entscheidung der italienischen Behörden vor, 35 Migranten im Hafen von Catania nicht an Land zu lassen. Beim Verwaltungsgericht in Rom wurde darüber hinaus Beschwerde gegen einen Erlass des Innenministeriums der neuen italienischen Rechtsregierung eingereicht.

Auf dem Rettungsschiff „Humanity 1“ sind zwischenzeitlich Migranten und Flüchtlinge in einen Hungerstreik getreten. Wie Petra Krischok von der Organisation SOS Humanity sagte, beteiligen sich rund 30 der 35 Männer, die das Schiff im Hafen von Catania auf Sizilien auf Anweisung der Behörden nicht verlassen dürfen, an dem Protest.

dpa

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