Sichelzellkrankheiten: G-BA prüft Erweiterung des Neugeborenenscreenings

Berlin – Ob die Früherkennung von Sichelzellkrankheiten künftig im Rahmen des Neugeborenenscreenings erfolgen kann, prüft ab Sommer 2018 der Gemeinsame Bundesausschuss. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Der G-BA war gestern einem Antrag der KBV gefolgt.
Die KBV begründete, dass mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen wie einer Infektionsprophylaxe die Morbidität und Mortalität bei Neugeborenen signifikant reduziert werden könne. Die Früherkennung auf Sichelzellkrankheiten wäre im Rahmen des erweiterten Neugeborenenscreenings mit der zu erhebenden Trockenblutprobe möglich – ohne zusätzliche Blutentnahme, hieß es.
Sichelzellkrankheiten beschreiben autosomal-rezessiv vererbte β-Hämoglobinopathien, welche mit einer hohen Morbidität und Mortalität assoziiert sind. Das Neugeborenen-Screening dient der Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen bei Neugeborenen. Es ist Teil der Kinder-Richtlinie des G-BA.
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