Ärzteschaft

Windhorst betont Bedeutung der PKV als Vollversicherung

  • Mittwoch, 13. Januar 2016

Münster – Vor einer Abschaffung der privaten Krankenversicherung (PKV) hat der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, gewarnt. „Wer die private Vollversicherung abschaffen will, opfert die Qualität der Versorgung aller Patienten auf dem Altar der politischen Ideologie“, kritisierte der Kammerpräsident. Er reagierte damit auf einen Vorstoß der SPD, die Neufassung der Amtlichen Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) zu verhindern.

In einem Entwurf, den der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Karl Lauterbach, mit initiiert und den die Fraktion am letzen Freitag auf ihrer Klausurtagung angenommen hat, heißt es: „Durch eine Novellierung der GOÄ würde das System der Zwei-Klassen-Medizin zementiert. Unser Ziel hingegen ist die Etablierung eines einheitlichen Vergütungssystems unabhängig vom Versichertenstatus der Patienten.“ Weiterhin heißt es in dem Entwurf: „Die Besserstellung privat versicherter Patienten ist für uns nicht akzeptabel. Deswegen setzen wir uns weiterhin für die Einführung der solidarisch finanzierten Bürgerversicherung ein und fordern den Bundesge­sundheitsminister und die Bundesländer auf, die GOÄ-Novelle zu verhindern!“

Windhorst, der als Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer auch zuständig für die aktuellen Verhandlungen zur GOÄ ist, hält dagegen, die SPD destabilisiere per Sozialneid das bewährte duale System. „Ärzte wollen, dass die Patienten ihre Rechnungen für erbrachte medizinische Leistungen verstehen und nicht mehr denken, eine Rechnung entspricht ärztlichem Wünsch-dir-was“, sagte er. Die neue Gebührenordnung solle dies mittels einer sauberen betriebswirtschaftlichen Kalkulation erreichen. Der Kammerpräsident wies darauf hin, dass die augenblickliche GOÄ rund 30 Jahre alt sei und an neue medizinische Methoden angepasst werden müsse.

Die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat unterdessen ebenfalls einen Antrag zur GOÄ-Novelle gestellt. Danach soll der Landtag sich für eine zügige Umsetzung der Novelle einsetzen. Als einen Grund nennt der Antrag unter anderem den „Schutz vor ökonomischer Überforderung von Patienten bei gleichzeitig angemessener Vergütung ärztlicher Leistungen“.

Die Bundesärztekammer hat für den 23. Januar zu einem Sonderärztetag nach Berlin eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die GOÄneu.

hil

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