Sorge um elektronische Patientendaten: Prozess um Honorarabzug

München – Das Sozialgericht München hat gestern rund fünf Stunden über Honorarkürzungen für Ärzte verhandelt, die sich gegen die elektronische Weitergabe von Patientendaten wehren.
Am Nachmittag zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach wendet sich mit seiner Klage gegen den Abzug von einem bis 2,5 Prozent der Vergütung.
Hintergrund ist nach seinen Worten die Sorge um die ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten. Es gehe um eine Musterklage, sagte Petzold, der im Vorstand des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) sitzt. Beklagt ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB).
Seit einigen Jahren sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, über die Patientendaten zentral verteilt werden.
Damit könnten nach Petzolds Angaben Personen Zugang zu den Daten haben, die nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Das Persönlichkeitsrecht der Patienten sei verletzt.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) sind rund 1.600 Praxen in Bayern nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und müssen jedes Quartal einen Honorarabzug hinnehmen.
Das Sozialgericht München hatte einer Sprecherin zufolge im November 2022 eine ähnlich lautende Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Weitere Klagen sind anhängig.
Man gehe davon aus, dass hier höchstrichterlich vom Bundessozialgericht entschieden werden müsse, sagte die Sprecherin. Es gehe um grundsätzliche Fragen, etwa ob die gesetzlichen Grundlagen der Verpflichtung mit höherrangigem Recht wie dem Grundgesetz und der Datenschutzgrundverordnung vereinbar seien.
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