Versorgungszentren kritisieren Neuregelung der Terminvermittlungsboni

Berlin – Die Neuregelung der Boni zur Terminvermittlung setzt aus Sicht des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) falsche Anreize.
So werde lediglich das „innerärztliche Hamsterrad angeworfen“. Vielmehr müsse laut BMVZ insgesamt mehr Honorar in den ambulanten Sektor fließen, das gleichzeitig möglichst zielführend eingesetzt werden sollte.
Im Rahmen einer grundsätzlich auskömmlichen und strukturneutralen Finanzierung der ambulanten Versorgung müssten Kooperation und koordinierte Behandlung in fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) stärker berücksichtigt werden.
In diesen Strukturen werde die Terminvermittlung jeden Tag praktiziert, ohne dass dafür bisher oder künftig Boni fließen. Zusätzlich unterlägen Behandlungen durch weiteren Fachrichtungen derselben Praxis durch die Wirkung der Behandlungsfallzählung einer strukturell bedingten Honorardiskriminierung.
Der poliklinische Gedanke einer fachübergreifenden Patientenversorgung werde so beständig konterkariert, bemängelt der BMVZ.
Der Vorschlag des Verbandes: Auf die gesamte Abrechnungssystematik solle der Arztgruppenfall – die Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztgruppe einer Arztpraxis in demselben Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse – angewandt werden. Als Folge könne das Kooperationszuschlagsystem für MVZ entfallen.
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