Politik

Sorge: Zwei Milliarden Euro für Cybersicherheit

  • Donnerstag, 7. Mai 2026
/K illustrator Photo, stock.adobe.com
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Berlin – Für das geplante Sofortprogramm Cybersecurity will die Bundesregierung „ungefähr zwei Milliarden Euro bis 2029“ bereitstellen, um so die Resilienz des Gesundheitssektors zu stärken. Darauf wies Tino Sorge (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit, heute im Rahmen des Digitalforums Gesundheit hin.

Dies zeige, dass man – dort wo dies sinnvoll sei – trotz der konjunkturellen Lage durchaus zusätzliche finanzielle Mittel im System einsetze, betonte Sorge. Er appellierte an die Akteure, dieses Programm in Anspruch zu nehmen und entsprechende Anträge zu stellen.

„Wenn Infrastruktur nicht resilient ist, wenn Krankenhäuser angegriffen werden und wenn dann Daten auf einmal nicht mehr genutzt werden können und Operationssäle still stehen, dann hat das konkrete Auswirkungen auf die Versorgung.“ Auch insofern stelle Digitalisierung kein abstraktes Thema mehr dar.

Um im Gesundheitssystem und bei den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Akzeptanz für die Digitalisierung zu schaffen, arbeite man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Gesundheitsdaten- und Innovations-Gesetz (GeDIG).

„Das ist ein weiterer Schritt, damit wir das System aus Telematikinfrastruktur und elektronischer Patientenakte mal zum Laufen bekommen“, so Sorge. Dabei gehe es auch darum, mit „trivialen Dingen“ – Sorge verwies beispielhaft auf Push-Nachrichten mit Erinnerungen und Terminbuchungsmöglichkeiten – Mehrwerte für die Versicherten zu erzeugen.

Wie Sorge weiter ausführte, werde man auch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterentwickeln und so verstärkt die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben.

Deutlichen Nachbesserungsbedarf rund um das Thema FDZ sah Sylvia Thun vom Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH) an der Charité Berlin. Das wissenschaftliche Forschen sei Stand jetzt aufgrund der komplizierten Prozesse „so gut wie unmöglich“ – zudem erhalte man „Schrottdaten“.

Zur im aktualisierten Referentenentwurf für das GeDIG vorgesehenen digitalen Bedarfseinschätzung sagte Thun, das geplante „komplexe Verfahren“ gehe völlig an der Realität vorbei. Auch, dass Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband die Anforderungen an das Einschätzungsinstrument vereinbaren sollen, bewertete Thun kritisch.

„Hochgefährlich“ sei es zudem, den Krankenkassen mit den geplanten sogenannten Reallaboren die Nutzung von personenbezogenen Daten ermöglichen zu wollen. „Das gehört doch in die Hände der Behandler“, so Thun.

Ohne die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und eine Rückkopplung zu den möglicherweise zur Anwendung kommenden Algorithmen dürfe den Kassen ein solches Instrument nicht zur Verfügung gestellt werden.

aha

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