Politik

KBV und GKV-Spitzenverband sollen gemeinsam an digitaler Bedarfseinschätzung arbeiten

  • Mittwoch, 6. Mai 2026
/Toowongsa, stock.adobe.com
/Toowongsa, stock.adobe.com

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband die Anforderungen an eine digitale Bedarfseinschätzung erarbeiten. Dies geht aus einem aktualisierten Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Im Gesetzentwurf heißt es dazu, KBV und GKV-Spitzenverband sollen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Regelung „die Anforderungen an ein elektronisches System zur standardisierten und strukturierten Erhebung gesundheitlicher Beschwerden, zur Einschätzung der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung sowie zur Zuordnung der Behandlungsbedarfe in die geeignete Versorgungsebene“ vereinbaren. Das Instrument soll die Versicherten zielgerichtet bei deren Zugang in die Notfall-, Akut- oder ambulante Regelversorgung unterstützen.

Zur Beteiligung weiterer Akteure heißt es, die maßgeblichen medizinischen Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Gematik, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowie Patientenorganisationen sollen ins Benehmen gesetzt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt zur Ausgestaltung der Vereinbarung einige Vorgaben. Zudem muss die Vereinbarung dem BMG zur Genehmigung vorgelegt werden.

Inhaltlich soll die Erhebung und Auswertung der Daten im Rahmen der Bedarfseinschätzung „evidenzbasiert und leitliniengestützt“ erfolgen – zudem muss das Instrument „diskriminierungs- und barrierefrei sowie in verschiedenen Sprachen nutzbar“ und auch telefonisch aufrufbar sein. Die Nutzung muss außerdem neben den Versicherten selbst auch für gesetzlich beauftragte Vertreter sowie für beauftragtes Fachpersonal und Leistungserbringerinstitutionen möglich sein.

Vorgegeben wird im Gesetzentwurf eine „Einstufung des empfohlenen Behandlungszeitpunkts abhängig von der medizinischen Dringlichkeit“ und zwar in die Kategorien „sofort“, „innerhalb von 24 Stunden“, „in den nächsten Tagen oder Wochen“ unter Angabe eines Zeitkorridors für die jeweilige Behandlung und „gegenwärtig kein Behandlungsanlass“.

Ebenfalls erfolgen soll eine Zuordnung des jeweiligen Versorgungsanlasses in eine geeignete Versorgungsebene. Neben medizinischer Notfallrettung, Notdienst, hausärztlicher Versorgung sowie fachärztlicher Versorgung (einschließlich der Zuordnung zu der jeweiligen Facharztgruppe) soll ausdrücklich auch die Selbstversorgung durch den Versicherten (unterstützt durch digitale Beratung und Informationsbereitstellung) als Versorgungsebene möglich sein.

Zusätzlich soll die Eignung des jeweiligen Falls für eine telemedizinische Versorgung und für eine Versorgung durch nicht ärztliches Fachpersonal festgestellt werden.

KBV und GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen zur Sicherstellung der Qualität der digitalen Bedarfseinschätzung erarbeiten – etwa zur inhaltlichen Validierung der digitalen Bedarfseinschätzung, zur Aktualisierung des Systems und zu einer „transparenten Evaluation der erfolgten Einstufung der Versicherten“.

Neben Anforderungen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit sind auch solche vorgesehen, die einen interoperablen Datenaustausch ermöglichen.

Ausdrücklich aufgeführt werden hierzu die elektronische Patientenakte (ePA), die Terminplattform der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen, die elektronische Überweisung sowie die Softwaresysteme der Leistungserbringerinstitutionen. Unter anderem soll eine automatisierte Speicherung des Ergebnisberichts der Bedarfseinschätzung in der ePA möglich sein.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung