Politik

Sozialverband schlägt Pflegeämter in Kommunen vor

  • Dienstag, 16. Dezember 2025
/Mediteraneo, stock.adobe.com
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Berlin – Der Sozialverband VdK Deutschland hat die Einrichtung von Pflegeämtern in Kommunen vorgeschlagen, um die pflegerische Versorgung in Deutschland zu verbessern.

„Angesichts der demografischen Entwicklung und der immer schlechter werdenden Abdeckung durch ambulante Pflegeangebote müssen die Kommunen eine Vorreiterrolle in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen übernehmen“, sagte Verena Bentele, Präsidentin des VdK, heute bei der Vorstellung des Konzepts.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspaket Pflege“ habe in der vergangenen Woche zwar ein Papier vorgelegt, mit dem auch die Rolle der Kommunen in der Pflege gestärkt werden soll, so Bentele. „Dieser Vorschlag ist an sich gut, aber die ganze Forderung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bleibt hier doch deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück.“

Die Arbeitsgruppe bleibe mit ihren Ideen zur Abschaffung von Pflegegraden und veränderten Leistungen „in den Klein-Klein-Vorschlägen stecken“, kritisierte die VdK-Präsidentin weiter. „Das wird nicht den Durchbruch bringen.“ Wichtig seien eine Steuerung und Vernetzung von Angeboten auf kommunaler Ebene und vor allem klare Zuständigkeiten.

In den Kommunen sei die Situation der Menschen bekannt, auch die Anzahl der Pflegebedürftigen, wer sie versorge und wie viel Unterstützung durch entsprechende Angebote vor Ort nötig sei. Kommunen könnten die Bedarfsplanung und Steuerung aus einer Hand erbringen und Angebote auch besser aufeinander abstimmen, so Bentele. Es entstünden klare Zuständigkeiten und Reibungsverluste würden reduziert.

„Dass in der derzeitigen Pflegeversicherung viele Aufgaben in der Planung nicht eindeutig geregelt sind, führt zu teils großen Versorgungslücken“, unterstrich sie. Ein großes Hemmnis sei die Verantwortungsdiffusion zwischen Pflegekassen, Bund, Ländern, Kommunen und Pflegeeinrichtungen. Dies trage dazu bei, dass es für Pflegebedürftige und Angehörige keine schnellen und zielgerichteten Hilfen gebe.

Kommunen müssten deutlich mehr Verantwortung bekommen, um die pflegerische Versorgung zu steuern und Pflegeangebote vernetzen zu können, so Bentele. Wichtig sei auch die Möglichkeit, dass Kommunen bei einer Unterversorgung selbst Angebote aufbauen könnten. „Um die Verantwortungsdiffusion in der Pflege zu überwinden, müssen klare Zuständigkeiten in den Stadtverwaltungen geschaffen werden. Pflege muss zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden“, forderte die VdK-Präsidentin.

In einer entsprechend ausgestatteten Kommune hätten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von Anfang an einen festen Ansprechpartner, der bei der Versorgung unterstütze und neben der pflegerischen Versorgung auch andere Angebote im Blick behalte. Dies sorge dafür, dass Betroffene nicht von Stelle zu Stelle geschickt würden, sondern gezielt zu Angeboten fänden, die zu ihrer individuellen Situation passten.

Als positives Beispiel für die kommunale Pflege nannte Bentele Dänemark. Dort gelte für alle Kommunen die gleiche gesetzliche Grundlage und es werde vor Ort entschieden, welche Angebote gebraucht würden und wie die Umsetzung gelingen könne. Wenn die Kommune Verantwortung übernehme, werde die Pflegesituation übersichtlicher, es entstünden bessere Entscheidungsstrukturen und die Versorgung verbessere sich für Betroffene, so die VdK-Präsidentin.

„Unsere Idee ist es, das System übersichtlich zu machen und den Menschen das Kämpfen um gute Bedingungen zu ersparen. Sie brauchen ihre Energie für die Pflege selbst“, so Bentele. Mit der Forderung wolle man einen wichtigen Impuls setzen, in welche Richtung die pflegerische Versorgung nun gedacht werden müsse.

Um die angespannte Finanzlage vieler Kommunen nicht weiter zu verschärfen, fordert der VdK eine vollständige und dauerhafte Finanzierung der Ausgaben für die pflegerische Versorgung durch Bund und Länder. Unbürokratisch könne dies dem VdK zufolge durch eine Erhöhung der Mittel des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen. Die Rolle der Pflegekassen als Kostenträger individueller Pflegeleistungen soll erhalten bleiben.

nfs

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