Sozialversicherungsträger mahnen klare Rahmenbedingungen für die Digitalisierung an

Berlin/Brüssel – Klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene für die Digitalisierung fordern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und der GKV-Spitzenverband in einem gemeinsam veröffentlichten Positionspapier ein.
Die digitale Vernetzung stelle die Grundlage moderner Gesundheitsversorgung dar, erklärte dazu Martin Krasney, Mitglied des Vorstandes beim GKV-Spitzenverband. „Elektronische Patientenakten, KI-gestützte Analysen und interoperable Systeme verbessern Qualität, Sicherheit und Service. Für uns gilt: Digitalisierung muss Nutzen für die Versorgung und für die Versicherten schaffen.“
GKV-Spitzenverband, DGUV und DRV unterstützen ausdrücklich, dass die Europäische Union (EU) einen Rahmen für den digitalen Wandel in der Verwaltung setzt. Mit Instrumenten wie der Datenschutz-Grundverordnung, dem AI Act, der Apply AI Strategy und dem geplanten Cloud and AI Development Act würden wichtige Leitplanken gezogen. Ergänzend schaffe die eIDAS-Verordnung, das Single Digital Gateway, das Once-Only Technical System und der Interoperable Europe Act notwendige technische und organisatorische Voraussetzungen für eine verwaltungsübergreifende Interoperabilität. Gleichzeitig schaffe die Bundesregierung auf nationaler Ebene ein Fundament für die sichere Nutzung digitaler Technologien.
Zu fordern sei eine „konsequente Verzahnung europäischer und nationaler Vorgaben und eine effiziente gemeinsame Governance-Struktur“, um klare Zuständigkeiten zu schaffen und eine transparente und sichere Datenverarbeitung zu gewährleisten.
Zudem brauche es eine kohärente Weiterentwicklung des Politikprogramms für die digitale Dekade und der begleitenden horizontalen Rechtsakte im Zusammenspiel mit sektoralen Vorhaben wie dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und dem Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS).
Wichtig sei auch die Sicherstellung von Kompatibilität zwischen europäischen Lösungen und nationalen Infrastrukturen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und nahtlose Schnittstellen zu europäischen Diensten – etwa im Gesundheitswesen oder in der Sozialversicherung – zu ermöglichen.
Mit Blick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird in der Positionierung betont, dies könne der Sozialversicherung erhebliche Chancen eröffnen. Mit dem AI Act schaffe die EU erstmals einen umfassenden Ordnungsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen. Entscheidend sei hierbei, die Vorgaben für hochriskante KI-Anwendungen realistisch und praxistauglich auszugestalten.
Für den Einsatz digitaler Anwendungen fordern die Träger der Sozialversicherung die konsequente Investition in zwei Kernbereiche: Den Ausbau und die Weiterentwicklung von souveränen europäischen Infrastrukturen sowie die Qualifizierung von Beschäftigten, begleitendes Change-Management bei der Einführung digitaler Anwendungen und Maßnahmen zur Förderung einer innovationsfreundlichen Verwaltungskultur.
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