Spahn fordert schnellere Verfahren bei der Qualitätssicherung

Berlin – Mehr Qualitätsverträge und mehr Krankenhausplanung über Qualitätsindikatoren: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stärkte bei seiner Begrüßung zum Qualitätssicherungskongress des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Bemühungen des Gremiums den Rücken.
Gleichzeitig betonte er, dass auch im Bereich Qualität im Krankenhaus schnellere Entscheidungen getroffen werden müssen. Außerdem plädiert er dafür – wie von der Patientenvertretung angestoßen – auch die Befragung von Patienten in den Qualitätsindikatoren aufgenommen und auch zügig digital abgefragt werden können.
„Wir müssen hier nicht das Rad neu erfinden, es gibt dafür viele gute internationale Erfahrungen.“ Würde man stärker diese Erfahrungen einbeziehen, „dann könnten Entscheidungen auch etwas schneller gehen,“ so Spahn in Anspielung auf das Streitthema der langen Verfahrensdauern beim G-BA.
Auch forderte Spahn mehr Qualitätsverträge mit Krankenhäusern: „Wir als Gesetzgeber haben diese Möglichkeit geschaffen, dass Krankenkassen und Krankenhäuser hier einzelne Verträge schließen können, da müssen wir jetzt auch mehr Dynamik sehen.“ Dies sei wichtig, da aus seiner Sicht die Regelungen von Zu- und Abschlägen bei schlechter sowie guter Qualität nicht funktioniert haben. Daher müsse man „hier neu nachdenken“.
Ähnliches gelte für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (Plan-QI), die im G-BA seit Jahren entwickelt werden. Mit ihnen sollen die Länder ihre Krankenhausplanung auch nach der Qualität von einzelnen Stationen gestalten können. Spahn bewertete es kritisch, dass einige Länder bereits vor der Verabschiedung von Plan-QI von den Standards abzweichen. „Ich bin dem NRW-Minister Laumann sehr dankbar, dass er nun diesen Ansatz stärker in die Planung mit aufnimmt.“
Spahn forderte den G-BA auch auf, dass die Planungsinstrumente mit Qualitätssicherung so gut ausfallen müssen, „dass sie auch Lokalpolitiker helfen, vor Ort über Schließungen von Abteilungen argumentieren zu können.“ Man sollte Patienten nicht zumuten, in einem Krankenhaus behandelt zu werden, in dem erklärt wird „so einen Fall wie sie hatten wir lange nicht.“
Spahn will im Notfall Mindestmengen vorgeben
Auch beim Thema Mindestmengen will er möglicherweise als Gesetzgeber eingreifen. Nach Spahns Aussage habe der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken bei seinem Besuch im Ausschuss für Gesundheit im Bundestag am vergangenen Mittwoch zu erkennen gegeben, dass Hecken sich vorstellen könne, dass der Gesetzgeber künftig Mindestmengen für einzelne Operationen festlege.
In der Vergangenheit wurden Mindestmengenregelungen, die der G-BA beschlossen hatte, vom Bundessozialgericht wieder gekippt. „Wenn das der Weg ist, dass Mindestmengen nicht mehr beklagt werden und es damit Rechtssicherheit gibt, dann machen wir es“, sagte Spahn.
Es ginge bei all den Vorgaben nicht darum, „jemanden zu ärgern.“ Es gehe viel mehr um Patientensicherheit. Zusätzlich: „Die Vorgaben für Qualität ist das einzige Steuerungsinstrument, das der Bund in der Krankenhausplanung hat.“ Daher appellierte Spahn an die Experten für Qualitätssicherung im G-BA, die Arbeit engagiert fortzusetzen.
Spahn mahnte an, dass die Zweitmeinung zügig auf mehr Indikationen ausgedehnt werden müsse. „Es kann nicht sein, dass wir bislang nur bei vier Indikationen Regelungen haben.“ Er mahnte mehr Schnelligkeit bei der Umsetzung von den Vorgaben der Politik an. „Es gibt das Signal aus dem Deutschen Bundestag und nach fünf Jahren merken wir, dass da nichts passiert ist.“
Mit Digitalisierung befassen
Die Vorsitzende des Ausschusses für Qualitätssicherung beim G-BA, Elisabeth Pott, sieht in der Zusammenarbeit bei dem Thema mit den Trägerorganisationen einen „Quell der unschätzbaren Expertise“, die es in der Selbstverwaltung gebe und die erhalten werden müsse. „Die Ausrichtungen der Träger sind sehr unterschiedlich, da ist Teamarbeit und Zusammenarbeit gefordert“, so Pott.
Auch ihr Fokus sei klar auf die Patientensicherheit gerichtet. Dabei wolle der Kongress sich künftig verstärkt mit der Digitalisierung beschäftigen. „Dabei ist Datenschutz nicht das einzige Thema. Da heute jeder Zugang zu medizinischem und pseudomedizinischem Wissen hat, sind der G-BA und auch andere Gesundheitsberufe dazu aufgerufen, dies zu verbessern“, erklärte Pott.
Aus ihrer Sicht werde der G-BA künftig bei der Entwicklung von DMP-Programmen sowie in der Allgemeinen Spezialfachärtzlichen Versorgung (ASV) verstärkt auf Apps und Video-Sprechstunden setzen. „Das sind Orte, an denen die Digitalisierung sinnvoll ist“, so Pott.
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