Politik

Spahn hält am Versand verschreibungs­pflichtiger Arzneimittel fest

  • Montag, 27. Januar 2020
/emiliau, stock.adobe.com
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Berlin – Das im Koalitionsvertrag von Union und SPD angestrebte Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel wird nicht kommen. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bun­destages bekräftigt. Mehr als 400.000 Menschen hatten die Petition gezeichnet.

Der Ausschuss behandelte unter anderem die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, in der dieser den Bundestag auffordert, den Versandhandel mit verschreibungs­pflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Nur so lasse sich das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft gewährleisten, heißt es dort.

Spahn betonte, sowohl das Bundesinnen- als auch das Bundesjustizministerium bezwei­felten, dass ein Versandhandelsverbot mit europäischem Recht vereinbar sei. Diese Ein­schätzun­gen seien für ihn handlungsleitend.

Zwar herrsche in zahlreichen Mitgliedstaaten ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arz­nei­mittel. Es mache aber einen Unterschied, ob der Versandhandel niemals erlaubt war oder nach 15 Jahren wieder verboten werde, sagte Spahn.

Europäischer Gerichtshof hebelt deutsche Preisbindung aus

Hintergrund der erneuten Diskussion um ein Versandhandelsverbot ist ein Urteil des Europäi­schen Gerichtshofs von 2016. Das Gericht hatte entschieden, dass ausländische Versand­apotheken sich beim Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht an die deutsche Preisbindung halten müssen und ihren Kunden beispielsweise Boni einräumen dürfen.

Deutschen Apothekern ist das verboten. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszuräumen fordern die Apotheker, den Arzneiversand mit rezeptpflichtigen Medikamenten wieder zu verbieten. Union und SPD haben dagegen im Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Apo­­theke vor Ort von einem Versandverbot abgesehen.

Stattdessen wollen sie die Gleichpreisigkeit wiederherstellen, indem sie die Re­ge­lun­gen zur Einhaltung einheitlicher Abgabepreise im Sozialgesetzbuch verankern. Auf diese Weise will man die Vorschrift dem Zugriff aus Brüssel entziehen, denn für die Ge­staltung ihrer Gesundheitssysteme sind die EU-Mitgliedstaaten selbst verantwortlich.

Einheitliche Preise für sichere Versorgung

Offenbar rechnet man im Bundesgesundheitsministerium jedoch damit, dass diese Rege­lung vor Gericht überprüft wird. Das Ministerium habe deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Bedeutung einheitlicher Preise für eine sichere Patientenversorgung untersuchen solle.

„Sowohl deutsche Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof werden fordern, dass wir diesen Zusammenhang belegen“, sagte Spahn. Er rechne damit, dass das Gutachten Mitte des Jahres vorliegen werde, so der Minister.

Was das laufende Gesetzgebungsverfahren betreffe, wolle er sich Anfang Februar zu­nächst einmal mit der Europäischen Kommission abstimmen, erklärte Spahn. Danach könne der Gesetzentwurf weiter beraten werden.

HK

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