Spahn hält am Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel fest

Berlin – Das im Koalitionsvertrag von Union und SPD angestrebte Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel wird nicht kommen. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages bekräftigt. Mehr als 400.000 Menschen hatten die Petition gezeichnet.
Der Ausschuss behandelte unter anderem die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler, in der dieser den Bundestag auffordert, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Nur so lasse sich das Bestehen der Apotheke vor Ort in Zukunft gewährleisten, heißt es dort.
Spahn betonte, sowohl das Bundesinnen- als auch das Bundesjustizministerium bezweifelten, dass ein Versandhandelsverbot mit europäischem Recht vereinbar sei. Diese Einschätzungen seien für ihn handlungsleitend.
Zwar herrsche in zahlreichen Mitgliedstaaten ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Es mache aber einen Unterschied, ob der Versandhandel niemals erlaubt war oder nach 15 Jahren wieder verboten werde, sagte Spahn.
Europäischer Gerichtshof hebelt deutsche Preisbindung aus
Hintergrund der erneuten Diskussion um ein Versandhandelsverbot ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2016. Das Gericht hatte entschieden, dass ausländische Versandapotheken sich beim Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht an die deutsche Preisbindung halten müssen und ihren Kunden beispielsweise Boni einräumen dürfen.
Deutschen Apothekern ist das verboten. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszuräumen fordern die Apotheker, den Arzneiversand mit rezeptpflichtigen Medikamenten wieder zu verbieten. Union und SPD haben dagegen im Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Apotheke vor Ort von einem Versandverbot abgesehen.
Stattdessen wollen sie die Gleichpreisigkeit wiederherstellen, indem sie die Regelungen zur Einhaltung einheitlicher Abgabepreise im Sozialgesetzbuch verankern. Auf diese Weise will man die Vorschrift dem Zugriff aus Brüssel entziehen, denn für die Gestaltung ihrer Gesundheitssysteme sind die EU-Mitgliedstaaten selbst verantwortlich.
Einheitliche Preise für sichere Versorgung
Offenbar rechnet man im Bundesgesundheitsministerium jedoch damit, dass diese Regelung vor Gericht überprüft wird. Das Ministerium habe deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Bedeutung einheitlicher Preise für eine sichere Patientenversorgung untersuchen solle.
„Sowohl deutsche Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof werden fordern, dass wir diesen Zusammenhang belegen“, sagte Spahn. Er rechne damit, dass das Gutachten Mitte des Jahres vorliegen werde, so der Minister.
Was das laufende Gesetzgebungsverfahren betreffe, wolle er sich Anfang Februar zunächst einmal mit der Europäischen Kommission abstimmen, erklärte Spahn. Danach könne der Gesetzentwurf weiter beraten werden.
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