Politik

Spahn bringt Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ins Kabinett

  • Dienstag, 16. Juli 2019
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Berlin – Trotz europarechtlicher Bedenken der EU-Kommission und des Bundesjustiz­ministeriums will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) morgen sein Gesetz zur Stärkung der deutschen Apotheken ins Kabinett bringen.

„Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat“, sagte Spahn dem Handelsblatt. Künftig solle für gesetzlich Versicherte immer der gleiche Preis für ver­schreibungspflichtige Arzneimittel gelten – egal ob von der Versandapotheke oder der Apotheke um die Ecke. „Damit schaffen wir fairen Wettbewerb und sichern so die Arzneimittelversorgung in Stadt und Land“, sagte Spahn.

Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt in Deutschland eigentlich eine Preis­bindung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Onlineapotheken aus dem EU-Ausland aber 2016 erlaubt, deutschen Kunden Rabatte einzuräumen.

Spahn will im Sozialgesetzbuch ein Rabattverbot verankern. Allerdings sind die Zwei­fel groß, dass die Regelung Bestand haben wird. Gegen Deutschland läuft wegen der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schon seit Jahren ein Ver­tragsverletzungsverfahren.

Dem Handelsblatt zufolge hat das Bundesjustizministerium seine europarechtlichen Beden­ken nicht fallen gelassen. Wenn der Gesundheitsminister das Gesetz unbedingt ins Kabinett bringen wolle, liege das in seiner Verantwortung, heiße es im Ministerium. „Spahn geht das volle Risiko“, sagte auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauter­bach der Zeitung.

Das Gesetz sieht neben dem Rabattverbot auch zusätzliche Honorare für Vor-Ort-Apotheken in Höhe von 215 Millionen Euro pro Jahr vor. Spahn will Apothe­kern auch die Möglichkeit geben, im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Er­wachsene gegen Grippe zu impfen. Letzteres führte zu Kritik aus der Ärzteschaft.

afp

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