Politik

Spahn will Therapeutenberufe aufwerten

  • Mittwoch, 5. Dezember 2018
/dpa
/dpa

Berlin – An das bereits umfangreiche Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden noch weitere Vorhaben angehängt. So stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute sogenannte Formulierungshilfen vor, mit denen die Arbeits­bedingungen der Heilberufe und die Heilmittelversorgung verbessert werden sollen.

Konkret ist etwa angedacht, die Preise für Leistungen der Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen und Diätassistenten nicht mehr an die Grundlohnsumme anzubinden. „Bei den künftigen Preisverhandlungen haben die Vertragspartner auf Bundesebene den wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung mit Heilmittelleistungen, die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie die Zahlung angemessener Arbeitsentgelte für die Angestellten in den ambulanten Praxen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums.

Zudem sollen künftig einheitliche Preise auf Bundesebene gezahlt werden. Dazu sehen die Gesetzesentwürfe vor, dass zum 1. April 2019 bundeseinheitlich für alle Krankenkassen und Regionen die Höchstpreise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht werden.

Bislang gab es dafür regionale Verhandlungen, die sehr unterschiedlich ausfielen. Auf Basis dieses neuen Preisniveaus sollen ab Anfang 2020 Verhandlungen über Verträge für Heilmittelleistungen zwischen dem GKV-Spitzenverband sowie den Interessens­verbänden der Heilmittelerbringer stattfinden. Das BMG geht davon aus, dass dies bis zu 140.000 Heilmittelerbringer mit etwa 50.000 Menschen in Anstellung in ambulanten Praxen betrifft.

Blankoverordnung kommt

Mit dem Gesetz soll auch die Blankoverordnung kommen. Demnach sollen die Krankenkasse mit dem Spitzenverband der Heilmittelverbände den Auftrag erhalten, bis Ende März 2020 die Indikationen zu vereinbaren, bei denen eine Blankoverordnung erfolgen soll. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) soll „vor Abschluss der Vereinbarung" in den Prozess einbezogen werden.

„Der Arzt trifft die grundsätzliche Entscheidung, dass es zur Behandlung ein Therapeut hinzugezogen werden soll. Über die Intensität der Behandlung soll dann der Therapeut entscheiden“, erklärte Spahn auf Nachfrage. Dabei soll der Direktzugang zum Therapeuten – ohne eine ärztliche Anordnung – momentan in Modellprojekten bleiben, fügte Spahn hinzu. Er könne sich aber vorstellen, dass es mehr Versorgungsprojekte zu diesem Thema gibt.

Die Mehrkosten für diese Gesetzesänderung bezifferte Spahn auf etwa 500 bis 600 Millionen Euro, die die Krankenkassen künftig bezahlen müssten. An der Zuzahlung für gesetzlich Versicherte ändere sich damit nichts.

Kein Schulgeld mehr

Ebenso bleibt das Ziel, dass auch Heilmittelerbringer wie schon jetzt Pflegeschüler künftig kein Schulgeld mehr bezahlen müssen. Dazu werde derzeit in der Bund-Länder-AG an einem Konzept gearbeitet, wie das Schulgeld abgeschafft werden könnte, hieß es vom BMG.

Die Pläne des Ministers lobte Roy Kühne, CDU-Bundestagsabgeordneter und selbst Physiotherapeut, heute in einer Mitteilung: „Höhere Vergütungen für therapeutische Leistungen sind unabdingbar, dieser Schritt ist wichtig für die gesamte Branche. Dass wir Struktur und Gehälter gleichzeitig angehen, zeigt, wie wichtig uns die Zukunft der Heilmittelberufe ist.“

Opposition kritisiert Pläne

Kritik dagegen von der Opposition:  Neben der Schulgeldfreiheit sprach sich der Gesundheitsexperte der Linken, Achim Kessler dafür aus, dass es eine „sofortige verbindliche Anhebung der Vergütung um 30 Prozent zusätzlich zur geplanten bundesweiten Angleichung“ geben müsse. Für Maria Klein-Schmeink, gesundheits­politische Sprecherin der Grünen, ist diese Gesetzesvorlage „kein großer Wurf“. „Die Vergütungen sollten sofort nachhaltig angehoben werden. Mittelfristig brauchen wir eine Gebührenordnung für Heilmittelerbringer“, so die Grünen-Politikerin.

Mit dieser Änderung, deren Formulierungsvorschläge rund 40 Seiten haben, wird das TSVG noch umfangreicher. Es wird kommende Woche Donnerstag erstmals im Bundestag beraten. Eine öffentliche Anhörung mit den betroffenen Verbänden soll es Ende Januar 2019 geben.

Mit dem TSVG sollen gesetzlich Versicherte schneller einen Arzttermin bekommen. Es werden offene Sprechstunden für einzelne Facharztgruppen eingeführt sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Terminservicestellen deutlich auszubauen. Außerdem werden die Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden angehoben. Außerdem wurde im TSVG die elektronische Patientenakte aufgenommen, die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stellen müssen.

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung