Podologen in Thüringen bekommen Zugang zum Heilpraktikerberuf

Weimar – In Thüringen bekommen Podologen Zugang zum Heilpraktikerberuf. Ihnen sei beschränkt auf Heilbehandlungen des Fußes grundsätzlich die Tätigkeit als Heilpraktiker eröffnet, erklärte das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar heute (Az.: 3 KO 194/15). Das Land ist demnach verpflichtet, eine Prüfungsordnung zu erlassen, entsprechende Prüfungen abzunehmen und die Heilpraktikertätigkeit zu erlauben.
Bislang konnten Podologen laut Gericht in Thüringen neben der Fußpflege Heilbehandlungen im Fußbereich nur nach ärztlicher Anweisung vornehmen. Umstritten war demnach, ob das aus den 1930er-Jahren stammende Heilpraktikergesetz eine Teilbereichszulassung ermögliche. Die Thüringer Behörden verneinten dies.
2014 verpflichtete aber das Verwaltungsgericht Gera den Saale-Orla-Kreis, nach einer noch zu absolvierenden Prüfung eine klagende Podologin für diesen Bereich als Heilpraktikerin zuzulassen. Der Kreis legte dagegen unterstützt vom Land Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ein.
Nachdem der zuständige Senat in der mündlichen Verhandlung Ende Januar deutlich gemacht habe, dass er die Entscheidung des Verwaltungsgericht für richtig halte, sei die Berufung zurückgezogen worden, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Damit sei das Urteil aus Gera rechtskräftig.
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