Ausland

Spanien verlängert Verjährungsfrist für Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

  • Freitag, 21. Mai 2021

Madrid – Das spanische Parlament hat gestern mit deutlicher Mehrheit für ein neues Kinderschutzgesetz gestimmt. Damit wird unter anderem die Verjährungsfrist für Fälle von körperlichem oder sexuellem Miss­brauch von Kindern und Jugendlichen deutlich verlängert.

Künftig können Missbrauchsopfer bis zu 15 Jahre nach ihrem 35. Lebensjahr Anzeige erstatten; bisher waren es bis zu 15 Jahre nach dem 18. Lebensjahr.

Aktivisten argumentieren seit langem, dass viele Opfer Jahre brauchen, um den erlittenen Missbrauch zu verarbeiten und anzuzeigen. Deshalb kämen viele Täter ungeschoren davon. 297 der 350 spani­schen Abgeordneten stimmten nun für die Fristverlängerung. Nur die 52 Abgeordneten der rechtsextremen Vox-Partei votierten dagegen.

Das Gesetz erweitert zudem den Begriff der Gewalt: Künftig umfasst er jede Art von physischem, emotio­nalem oder psychischem Missbrauch – darunter auch körperliche Strafen und Vernachlässigung.

Außerdem wurden neue Vergehen im Internet wie Anstiftung zum Suizid, zu Sexualverbrechen und Förde­rung von Essstörungen in das Gesetz mit aufgenommen.

Für Fälle von Gewalt gegen Minderjährige sollen spezialisierte Gerichte geschaffen werden. Kinder unter 14 Jahren sollen zudem weniger häufig aussagen müssen, um nicht weiter traumatisiert zu werden.

afp

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