Politik

Heftige Kritik an Koalition wegen Verabschiedung des GKV-Spargesetzes

  • Freitag, 10. Juli 2026
Demonstranten vor dem Reichstagsgebäude protestieren gegen das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz. /picture alliance, Elisa Schu
Demonstranten vor dem Reichstagsgebäude protestieren gegen das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz. /picture alliance, Elisa Schu

Berlin – Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition von Union und SPD das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beschlossen. Das sorgt für heftige Kritik an der Regierung und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Vor dem Bundestag gab es heute Proteste von mehreren hundert Menschen, darunter Gesundheitspersonal.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlege Ärzten, den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und Patienten „einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die gesetzliche Krankenversicherung aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Zugleich werde der Staat seiner Verantwortung mit Blick auf die versicherungsfremden Leistungen weiterhin nicht ausreichend gerecht.

Die mit diesem Gesetz verbundenen Einschnitte werden für alle Beteiligten spürbar, so seine Prognose. Zugleich verschlechtere das Gesetz die Ausgangslage für die unbedingt notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen. Trotzdem müssen diese Reformen nun angegangen werden.

Der Gesetzentwurf strotze insbesondere durch die nachgelegten Änderungsanträge vor gravierenden handwerklichen Fehlern und juristisch wackeligen Regelungen, die die Patientenversorgung noch einmal zusätzlich verschlechtern würden, sagten heute die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

So werden die Bereinigungsbeträge der offenen Sprechstunde nicht vollständig in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt. Dadurch entstehe ein finanzielles „Loch“ von zusätzlich rund 300 Millionen Euro.

„Eine enorme Summe, die ohne Sachgrund der Patientenversorgung entzogen wird – und das ausschließlich deshalb, weil im Bundesgesundheitsministerium handwerklich schlecht gearbeitet wurde. Wir hatten das BMG auf diesen Fehler ausdrücklich hingewiesen“, sagten Gassen, Hofmeister und Steiner.

Ein weiterer grober Fehler sei der Wegfall der Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie. „Damit ignoriert oder vergisst das BMG die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts“, betonten sie. Es sei also „alles noch einmal schlimmer geworden“. Die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich seien jetzt erst recht überproportional hoch, so die KBV-Vorstände.

Proteststurm der Psychotherapeuten

Der Proteststurm der Psychotherapeuten ist seit Tagen gewaltig. Die Kritik richtet sich sowohl gegen die bisherigen Gesetzespläne als auch im Besonderen gegen einen neuen Änderungsantrag der Koalition zur Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Konkret geht es um Maßstäbe für eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit. Dieser gesetzliche Schutzmechanismus soll sichern, dass psychotherapeutische Honorare ein Mindestniveau nicht unterschreiten.

„Bundestag und Bundesrat haben heute gravierende Einschnitte in die ambulante Versorgung beschlossen. Das GKV-BStabG wird die psychotherapeutische Versorgung spürbar verknappen und gefährden“, sagte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Die Budgetierung und die ersatzlose Streichung der Angemessenheitsprüfung seien „ein Affront gegen freiberufliche Praxen, die jeden Tag vor Ort für Menschen mit psychischen Erkrankungen“ da seien. Benecke betonte, Budgetierung deckele Behandlungskapazität und führe unausweichlich zu erheblichen Versorgungseinbußen, also weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten. „Das Gesetz ist ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz und setzt ortsnahe Versorgung aufs Spiel.“

Die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist aus Sicht der BPtK-Präsidentin darüber hinaus verfassungsrechtlich begründet. Die BPtK fordert, noch im September eine gesetzliche Regelung zu beschließen, die Honorarabsenkungen ausschließt und sicherstellt, dass kontinuierlich eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gewährleistet bleibt.

„Mit einem einzigen Federstrich wurde damit das Fundament der ambulanten Psychotherapie und ihrer zukünftigen Finanzierung zertrümmert“, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW), Dieter Adler, heute. Die Folgen reichten weit über die Honorarfrage hinaus.

„Wird die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen künftig nicht mehr an einer angemessenen Behandlungsstunde ausgerichtet, geraten zahlreiche Praxen wirtschaftlich unter Druck“, warnte er. Das gefährde unmittelbar die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen. Längere Wartezeiten, weniger Therapieplätze und eine weitere Verschlechterung der Versorgung seien absehbar.

„Aus wirtschaftlichen Gründen werden sich viele Praxen künftig gezwungen sehen, den Anteil privatversicherter Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Gesetzlich Versicherte würden dadurch noch schwerer einen Therapieplatz finden“, so Adler.

Mit der heutigen Entscheidung dürfte zugleich die psychotherapeutische Weiterbildung endgültig gescheitert sein. Schon heute fehlen tausende Weiterbildungsplätze, weil deren Finanzierung ungeklärt ist. Wer gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage der Praxen angreift, entzieht auch der Weiterbildung die letzte realistische Finanzierungsperspektive.

„Heute ist ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland“, sagten Enno Maaß und Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gefährde die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft.

Mit der Umsetzung dieses Gesetzes würden psychotherapeutische Leistungen bereits ab dem 1. Januar 2027 streng budgetiert, psychotherapeutische Praxen würden in ihrem Leistungsangebot begrenzt. „Das ist vor dem Hintergrund einer steigenden Morbidität psychischer Erkrankungen und bereits jetzt bestehender erheblicher Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland eine Katastrophe“, sagten sie.

Der Vorsitzende der fachübergreifenden Ärzteverbände Medi Baden-Württemberg und Medi Geno Deutschland, Norbert Smetak, spricht von einem „dramatischen Wendepunkt“. Demnach wird sich durch die massiven Einsparungen die Versorgungslage spätestens ab dem Jahr 2027 deutlich verschlechtern.

„Die Verabschiedung des Spargesetzes ist ein dramatischer Wendepunkt für die niedergelassene Ärzteschaft und Psychotherapeutenschaft“, betonte er heute. Nicht der medizinische Bedarf bestimme künftig den politischen Kurs, sondern die Finanzlage. Das sei „ein gefährlicher Paradigmenwechsel“.

Kritik ebbt nicht ab

Deutliche Kritik kam in den vergangenen Tagen von nahezu allen Kassenärztlichen Vereinigungen, diversen Ärzteverbänden und den Hausärzten, die vielfach noch kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Reform drängten, die Reform zu stoppen.

„Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden“, sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV), Nicola Buhlinger-Göpfarth, der Rheinischen Post.

Sie sprach in Bezug auf das Gesetz von einem „einzigen Fiasko“ für Hausarztpraxen und Patienten. Die Folgen wären, „dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet wird, dass Menschen in Zukunft immer länger auf Termine warten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibt“. Die von der Regierung geplante Reform werde die Patientenversorgung spürbar verschlechtern.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) stellte klar, dass das Gesetz konkrete Folgen für die tägliche fachärztliche Versorgung gesetzlich Versicherter haben wird. „Termine werden wegfallen, Wartezeiten deutlich länger, Praxen geschlossen. Daran ändern auch Beteuerungen der Politik nichts“, so der Fachärzteverband.

Er betonte, mit dem GKV-Spargesetz würde überproportional an der fachärztlichen Versorgung gespart. Vor allem Augenärzten, Frauenärzten, Hals-Nasen-Ohrenärzten, Hautärzten, Urologen, Orthopäden sowie Psychiatern, Neurologen oder Chirurgen wird die finanzielle Grundlage sehenden Auges entzogen. Dabei spielen gerade sie in der täglichen, niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung eine tragende Rolle.

„Wenn man tragende ambulante Versorgungsstrukturen derart schwächt, bekommt man auch deutlich weniger Leistungen. Diese einfache Wahrheit wird rund um dieses Gesetz konsequent ignoriert“, sagte der Spifa-Vorstandsvorsitzende Dirk Heinrich.

„Wer bei der Prävention bei Kindern spart, riskiert höhere Kosten und schlechtere Lebensqualität im späteren Jugend- und Erwachsenenalter“, sagte Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ). Die Kürzungen heute gefährdeten das geplante Primärarztsystem in der Zukunft.

„Dennoch hat sich die Politik bewusst dafür entschieden, ausgerechnet konkret dort zu sparen, wo Prävention, frühe Förderung und wohnortnahe Versorgung stattfinden, nämlich in den kinder- und jugendärztlichen Praxen“, betonte er.

Anstatt eine leicht umsetzbare Ausnahme für Kindervorsorgen zu schaffen, werde nun die Selbstverwaltung vor die schier unlösbare Aufgabe gestellt, eine nicht zu bürokratische und noch umsetzbare Regelung zu finden, um Präventionsleistungen weiterhin fördern zu können.

Er monierte auch, dass die stationäre Versorgung auf Druck der Länder mit finanziellen Verbesserungen rechnen kann. „Wie die Protokollerklärung zum Gesetz eindrücklich zeigt, kennt die Politik nur die Kliniken“, so Hubmann. Die ambulante Versorgung werde „geringgeschätzt und massiv gefährdet“.

„Möge künftig niemand behaupten, die Folgen seien nicht vorhersehbar gewesen. Wir haben frühzeitig und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass diese Regelungen die Versorgung von Kindern und Jugendlichen schwächen werden“, erklärte er.

Sorgen machen sich auch die Rettungsdienste. ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), DRF Luftrettung, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe mit Johanniter Luftrettung sowie Malteser Hilfsdienst fordern gemeinsam eine ausdrückliche Öffnungsklausel für Leistungen der medizinischen Notfallrettung.

Eine starre Bindung an die nicht absehbare Entwicklung der Grundlohnrate sei ein ungeeignetes Instrument zur Refinanzierung des Rettungsdienstes einschließlich der Luftrettung, betonten die Organisationen. So werde die Versorgungsqualität nicht verbessert. Es drohten vielmehr Einschränkungen bei Investitionen, Innovationen und der langfristigen Gewährleistung der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft.

Die vorgesehene Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate sowie zusätzliche Abschläge in den Jahren 2027 bis 2029 würden der tatsächlichen Kostenentwicklung im Rettungswesen nicht gerecht. Kostensteigerungen bei Personal, (Luft-)Fahrzeugen, Medizintechnik, Energie, Kraftstoffen und gesetzlichen Anforderungen entwickelten sich weitgehend unabhängig von der allgemeinen Lohnentwicklung und könnten von den Leistungserbringern nicht beeinflusst werden. Es bestünden „keine weiteren Möglichkeiten, Kostensteigerungen durch Effizienzsteigerungen aufzufangen“.

Die Pharmaindustrie, die am Ende einen Abschlag von 15,5 Prozent hinnehmen muss, aber auch mit einer Entschließung Standortvorteile erhalten soll, übt weiter Kritik. „Die harten Einschnitte, die sich aus dem heute verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Pharmaindustrie ergeben, werden einem massiven Flurschaden in der deutschen Wirtschaftslandschaft hervorrufen“, hieß es von Pharma Deutschland.

Das neue Gesetz führe dazu, dass globale Unternehmen nicht mehr in Deutschland investieren werden, Arbeitsplätze verloren gehen und innovative Medikamente nicht mehr nach Deutschland kommen werden, sagte Han Steutel, Vorstand des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa). „Eine der letzten erfolgreichen, innovativen Industrien Deutschlands wird so kaputt gemacht.“

Appell von den Krankenkassen

„Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem ist es richtig, dass es beschlossen wurde“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Jetzt seien die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben könnten. „Das ist eine gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten und deren Arbeitgebende.“

Er betonte, die letzten Monate seien von sehr intensiven und engagierten Diskussionen über die besten Lösungen geprägt gewesen. Dabei seien leider einige „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“. Es sei „gut, dass die Koalition hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe.

Blatt appellierte an alle, die im Gesundheitswesen Verantwortung tragen, die Entscheidung des Bundestages „konstruktiv und verantwortungsvoll gemeinsam mit uns umzusetzen“.

dpa/afp/kna/may

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