Politik

Klage wegen Psychotherapie-Vergütung: Erfolg für Kassenärztliche Bundesvereinigung im Eilverfahren

  • Donnerstag, 9. Juli 2026
/picture alliance, Fotostand, Reuhl
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Berlin/Potsdam – Im juristischen Streit um die Anfang März vom Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Ärzteseite beschlossene Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen vorläufigen Erfolg erzielen können.

Durch einen Eilbeschluss vom heutigen Tage hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des strittigen Beschlusses ausgesetzt (L 7 KA 11/26 KL ER). Der Beschluss ist rechtskräftig. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.

Vom LSG Berlin-Brandenburg wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über die eigentliche Klage gegen die Absenkung noch nicht entschieden ist. Den von der KBV ersuchten Eilrechtsschutz habe man aber gewährt – mit der Folge, dass von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden darf, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist.

Das LSG wies darauf hin, dass der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss für die Kürzung der Honorare auf der Erwägung beruht, dass der für eine voll ausgelastete psychotherapeutische Praxis erzielbare Umsatz im Jahre 2026 deutlich höher liegt als der Umsatz einer typischen fachärztlichen Praxis.

Das LSG habe dazu „erhebliche rechtliche Bedenken an der Methodik der vorgenommenen Vergleichsrechnung formuliert“. Denn für die Vergleichsgruppe der Fachärzte seien Abrechnungszahlen des Jahres 2024 zugrunde gelegt worden, während der erzielbare Umsatz einer psychotherapeutischen Praxis auf Basis des Jahres 2026 errechnet worden sei, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Das führe zu einer Verzerrung, denn in den Jahren 2025 und 2026 sei es zu „erheblichen Steigerungen des Orientierungswerts“ gekommen. Ein 1:1-Vergleich von Umsätzen des Jahres 2024 auf der einen und des Jahres 2026 auf der anderen Seite sei deshalb „nicht valide“.

Zweitens habe das LSG unabhängig davon die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, „weil der Erweiterte Bewertungsausschuss kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung seines Beschlusses dargelegt“ habe.

Sofern es zwischenzeitlich aufgrund des Ergebnisses des Eilverfahrens für einige Quartale zu Überzahlungen komme, weil am Ende die Klage gegebenenfalls rechtskräftig abgewiesen werde, stehe es den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) offen, solche Überzahlungen rückgängig zu machen, betont das Gericht. Hierfür müssten sie nur die ab dem 2. Quartal 2026 ergehenden Honorarbescheide unter entsprechende Vorbehalte stellen.

Die KBV sprach heute nach dem Beschluss von einem „wichtigen Meilenstein“. „Das Gericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat uns den beantragten Eilrechtsschutz gewährt“, sagten die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Es habe – wie es selbst schreibe und im Gegensatz zum Bundesgesundheitsministerium – „erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses“. „Der Einsatz der KBV hat einen ersten wichtigen Erfolg gezeigt, und wir blicken nun zuversichtlich dem Hauptsacheverfahren entgegen“, so Gassen, Hofmeister und Steiner.

Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten war vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet worden. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, hieß es in einem Papier des Ministeriums.

Das BMG hat die Rechtsaufsicht über das Gremium, aber keine Fachaufsicht. Diese beschränkt sich dem Ministerium zufolge „auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen, das Handeln im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen“. Rein fachliche Gründe oder Bedenken gehörten nicht dazu.

Der Erweiterten Bewertungsausschuss hatte entschieden, dass die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent abgesenkt werden. Die KBV hatte gegen die Absenkung gestimmt. Gleichzeitig sah der Beschluss eine Anhebung der sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent vor.

Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) führt der Beschluss zu einer Absenkung des durchschnittlichen Honorars in Höhe von 3,5 Prozent. Tausende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten waren dagegen auf die Straße gegangen – sie forderten eine Rücknahme des Beschlusses und warnten die Politik vor weiteren Sparmaßnahmen, die es aber mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geben soll.

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