Politik

SPD kritisiert geplante Verschärfungen bei Medizinalcannabis

  • Montag, 23. Februar 2026
/Screenshot DÄ
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Berlin – SPD und Union sind sich bei den Plänen zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes weiterhin uneinig. Die Sozialdemokraten setzen sich für den Erhalt des Bezugs von Medizinalcannabis über Telemedizin und auf dem Versandweg ein, erklärte SPD-Politiker Matthias Mieves heute im Petitionsausschuss des Bundestags.

Dort war eine Petition behandelt worden, die den Bundestag dazu auffordert, die geplanten Änderungen zu stoppen. Mehr als 58.000 Menschen hatten sie unterzeichnet, „und zwar nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil sie sich um die Versorgung von schwer kranken Patienten sorgen“, sagte der Petent, Henning Todt, vor dem Ausschuss.

Die geplante Vorgabe eines physischen Kontakts zwischen Arzt und Patient sowie das Versandverbot würden insbesondere in ländlichen Regionen die Versorgung vieler Patienten erschweren und „zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System“ führen, heißt es in der Petition. „Wer in der Stadt wohnt und Geld hat, bekommt Hilfe – wer auf dem Land lebt oder wenig Geld hat, bleibt auf der Strecke.“

Selbst in dichtbesiedelten Regionen wie dem Ruhrgebiet sei es oftmals schwer, Arztpraxen und Apotheken zu finden, die zur Versorgung mit medizinischem Cannabis bereit seien und diese Leistungen anböten, erklärte Todt. So gebe es in der Ruhrmetropole Essen lediglich eine solche Einrichtung.

Für Patienten bedeute dies oft erhebliche Probleme, versorgende Ärzte und Apotheken zu finden, sowie selbst im Erfolgsfall große Aufwände und weite Wege. Dazu komme erschwerend, dass die meisten Cannabispatienten Menschen mit schweren Erkrankungen seien, die diese oft in ihrer Beweglichkeit einschränken.

„Wenn Sie ein Schmerzpatient sind, der sich kaum bewegen kann und mit dem Rollator zur Toilette muss, springen sie nicht einfach ins Auto und fahren dahin“, unterstrich Todt. Gesunde Menschen könnten sich das Maß an Belastung solcher Patienten meist nicht vorstellen. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich um alle Patienten kümmert“, betonte er.

Dabei wolle er Missbrauch gar nicht leugnen. „Es gibt problematische Anbieter, die Cannabis leichtfertig verschreiben, keine Frage. Das muss unterbunden werden“, sagte Todt. So müsse die Bundesregierung gezielt gegen missbräuchliche Unternehmen vorgehen.

Allerdings könne die Lösung nicht darin liegen, auch tatsächlich bedürftige Patienten von der Versorgung abzuschneiden. Für viele von ihnen seien die Alternativen entweder ein Ausweichen auf den Schwarzmarkt oder Arzneimittel wie Opioide mit hohem Suchtrisiko und ungleich schwereren Nebenwirkungen. Auch für Ärzte müssten rechtssichere Lösungen geschaffen werden.

Unterstützung erhielt Todt von der SPD. Es sei für die Sozialdemokraten unerlässlich, dass Cannabispatienten telemedizinische Behandlung und Versand weiterhin zur Verfügung stünden, betonte Mieves. „Dafür machen wir uns stark.“

„Wir sind uns ja einig, dass wir Missbrauch verhindern wollen“, beteuerte er. Sogenannte Klick-Verschreibungen, bei denen Konsumenten lediglich einen Onlinefragebogen ausfüllten, müssten verboten werden. Die momentan geplanten Maßnahmen seien aber ungeeignet. Sie würden wichtige Versorgungswege versperren und dennoch Schlupflöcher offenlassen.

Zustimmung kam auch von der Linken. Die Bundesregierung plane, schwer kranke Patienten von der Versorgung abzuschneiden, kritisierte Michael Arndt. Cannabis sei nicht nur günstiger als starke Schmerzmittel wie Opioide, sondern auch sehr viel nebenwirkungsärmer.

Die Union wiederum verteidigte die Pläne. „Wenn jemand schwer krank ist, hat er sowieso einen Arztkontakt“, betonte Simone Borchardt. Cannabisverordnungen würden demnach auch über die reguläre Versorgung möglich sein.

Auch Georg Kippels, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), verwies darauf, dass Cannabispatienten meist an Erkrankungen leiden würden, die einer komplexen Betreuung bedürfen. Die Indikation für eine Cannabisverordnung trete in den seltensten Fällen isoliert auf.

Eine Cannabistherapie sei dann stets ein individueller Heilversuch. Ein Arzt-Patienten-Kontakt in Präsenz sei dabei für eine verlässliche Einschätzung notwendig. „Ich glaube, dass sich die Ärzteschaft konsequent mit dieser Verordnungsmöglichkeit auseinandergesetzt hat“, betonte er.

lau

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