SPD verspricht Apothekern mehr Geld für Beratung und Nachtdienst
Berlin – Apotheker sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion für Nachtdienste und bessere Beratung mehr Geld bekommen. So könnten Apotheker belohnt werden, die Beratungskabinen einrichten, um Kunden die Peinlichkeit öffentlicher Verkaufsgespräche zu ersparen. Auch die detaillierte Aufklärung über mögliche Wechselwirkungen solle ihnen zusätzlich Geld einbringen, berichtete der Spiegel in seiner neuen Ausgabe.
Mit diesem Vorschlag reagiert die Fraktion auf die Kampagne der Apothekerlobby gegen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vor kurzem die deutsche Regelung verworfen, wonach die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gelten soll.
Das Urteil würde die deutschen Apotheken ins Hintertreffen bringen, weil sie nur einen geringen Anteil am Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln haben und diese vor allem im Geschäft vor Ort abgeben. Zur Zeit trommeln sie in den 20.000 Apotheken in Deutschland massiv gegen das Urteil und seine Auswirkungen.
Der SPD-Gesundheitsexperte und Fraktionsvize Karl Lauterbach sagte dem Spiegel, auf diese von der SPD vorgeschlagenen Weise werde den niedergelassenen Apothekern geholfen, sich gegen Internetkonkurrenz zu behaupten. Das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Versandhandelsverbot lehnt die SPD hingegen ab.
Bayerns Ministerin Melanie Huml (CSU) erklärte: „Der Vorstoß der Bundes-SPD ist nur ein Herumdoktern am Symptom, anstatt das Problem an der Wurzel zu packen. Für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung brauchen wir das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Deshalb begrüße Bayern Gröhes Gesetzentwurf.
Huml bekräftigte, sie wolle keinen ruinösen Preiskampf zu Lasten der Apotheken in Deutschland. Es könne nicht sein, dass Versandapotheken, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, vor allem die Versorgung von chronisch kranken Patienten und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich zögen – und zwar, ohne wichtige Dienstleistungen für das Gemeinwohl wie die Notfallversorgung zu übernehmen.
Der Bundesrat hatte am 25. November dem Vorstoß Bayerns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zugestimmt.
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