Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Bundesrat für Versandhandelsverbot

Berlin – Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll nach Auffassung des Bundesrats verboten werden. Das hat die Länderkammer heute beschlossen. Zur Begründung verweist sie auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach sich ausländische Apotheken nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen.
In Verbindung mit dem Versandhandel führe dies zu einer konkreten Gefährdung stationärer Apotheken und damit auch der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, heißt es in der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) vom 25. November 2016. Die Länder schlagen vor, die Änderung mit dem AMVSG zusammen zu beschließen. Die Bundesregierung hatte sich zuvor gegen einen Schnellschuss ausgesprochen. Ein Verbot sei zunächst auf europarechtliche Fragen abzuklopfen, hieß es.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml begrüßt den Erfolg der bayerischen Bundesratsinitiative. „Ich will keinen ruinösen Preiskampf zulasten unserer Apotheken“, hatte die Ministerin heute erklärt. Es könne nicht sein, dass Versandapotheken, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig seien, vor allem die Versorgung von chronisch kranken Patienten und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich zögen – und zwar ohne wichtige Dienstleistungen für das Gemeinwohl wie die Notfallversorgung zu übernehmen.
Kritik übte der Bundesrat in seiner Stellungnahme unter anderem an der geplanten freien Preisgestaltung für neue Medikamente bis zu einem Ausgabenwert von 250 Millionen Euro. Erst danach soll der zwischen Krankenkassen und Pharmaindustrie verhandelte Erstattungsbetrag im Rahmen der frühen Nutzenbewertung gelten.
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