Ärzteschaft

Spifa setzt sich für Arzneimittelabgabe in Arztpraxen für Akutfälle ein

  • Freitag, 24. Juli 2026
/MIND AND I, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung soll die Abgabe von Arzneimitteln in medizinisch begründeten Akutfällen unmittelbar in Arztpraxen ermöglichen. Dies fordert der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa).

Während Patientinnen und Patienten nach einer ärztlichen Untersuchung oftmals dringend auf eine sofortige medikamentöse Behandlung angewiesen seien, müssten sie vielerorts erhebliche Wege zur nächsten Apotheke zurücklegen, so der Spifa. In einzelnen Regionen existierten bereits heute keine Apotheke mehr vor Ort – aber noch haus- und fachärztliche Praxen.

„Wenn die nächste Apotheke viele Kilometer entfernt ist, darf ein dringend benötigtes Antibiotikum, Schmerzmittel oder Asthmaspray nicht an der Entfernung scheitern“, erklärte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spifa. Wer eine medizinische Diagnose stelle und eine akute Behandlung für erforderlich halte, müsse Patienten in klar definierten Ausnahmefällen auch unmittelbar helfen können.

Der Verband fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, die Ärztinnen und Ärzten in Akutfällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ermöglicht. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um eine Verlagerung der regulären Arzneimittelversorgung aus den Apotheken in die Arztpraxen.

Die flächendeckende Versorgung durch öffentliche Apotheken bleibe ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Wo diese Versorgung jedoch faktisch nicht mehr gewährleistet werden könne, müsse der Gesetzgeber pragmatische Lösungen schaffen.

„Gesundheitspolitik muss sich an der Lebenswirklichkeit der Patientinnen und Patienten orientieren – nicht an überholten Sektorengrenzen“, so Heinrich. Zahlreiche europäische Staaten würden bereits Regelungen kennen, die Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbare Arzneimittelabgabe erlauben, betonte der Verband.

aha

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